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Dreirad vs. Fahrrad. Sechsjähriger gewinnt - Sechsjähriger auf Dreirad muss nicht ständig überwacht werden

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Die Eltern eines Sechsjährigen müssen nicht pausenlos auf ihr Kind aufpassen, wenn dieses mit einem Dreirad auf dem Gehweg fährt.

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Münster - Sie verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn das Kind schon längere Zeit unfallfrei Dreirad fährt und die Verkehrsregeln kennt. Über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster berichtet der ADAC (Az.: 2 O 160/12).

In dem verhandelten Fall war ein sechs Jahre alter Junge vom Fußgängerweg auf den Radweg gekommen und dort mit einer Radfahrerin zusammengestoßen. Die Frau wurde verletzt. Das Gericht sah die Eltern aber nicht in der Haftung. Schließlich konnten sie ihren Sohn, der bisher stets unauffällig gewesen war, aus ihrem Ladengeschäft beobachten. Und sie hatten ihm die Verkehrsregeln beigebracht.

Quelle: dpa

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