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Mit Vollbremsung gemaßregelt - volle Haftung im Schadenfall - Selbstjustiz und erzieherische Maßnahmen

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Für pseudoerzieherische Maßnahmen und Selbstjustiz ist auf der Straße kein Platz. Einer dieser selbsternannten Autobahn-Sheriffs haftet nun voll, entschied das Amtsgericht Solingen.

Das Gericht wertete eine Vollbremsung, die eine "erzieherische Maßnahme" sein sollte, als "Akt der Selbstjustiz" Das Gericht wertete eine Vollbremsung, die eine "erzieherische Maßnahme" sein sollte, als "Akt der Selbstjustiz" Quelle: Picture Alliance

Solingen - Wer andere etwa durch Bremsaktionen maßregelt, muss damit rechnen, für den Schaden voll zu haften, wenn der Hintermann dabei auffährt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Solingen (Az.: 13 C 427/15) hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Ein eiliger Autofahrer drängelte hinter dem Auto einer Frau, die mit vorschriftsmäßigem Tempo unterwegs war. Dann überholte er und scherte knapp vor der Frau ein. An einer roten Ampel hielten beide hintereinander. Bei Grün fuhr der Mann an, nur um kurz darauf in die Bremsen zu steigen. Nach dem Auffahrunfall wollte dessen Versicherung nur ein Viertel des Schadens am Auto der Frau übernehmen. Diese bestand auf der gesamten Summe und zog vor Gericht.

Dort bekam die Frau Recht. Denn das Gericht wertete die Aktion als "Akt der Selbstjustiz". Der könne nicht akzeptiert werden. Wer also extra scharf bremst, um andere zu disziplinieren, haftet voll.

 

 

Quelle: dpa

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