Die Punktereform wird konkreter: Geplant ist, dass die Führerscheinstelle Fahreignungs-Seminare für Wiederholungstäter anordnen kann. Als solcher gilt, wer mehrfach verkehrsauffällig geworden ist und einen Punktestand von sechs oder sieben besitzt. Bleibt man dem Fahreignungsseminar fern, kann der Führerschein so lange entzogen werden, bis die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt wird. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist momentan dabei, das Konzept für diese Seminare zu erstellen. Bei sechs oder sieben Punkten sollen Verkehrssünder künftig an einer solchen „Interventionsmaßnahme“ teilnehmen. Theorie und Psychologie Das Seminar besteht aus zwei Teilen: einem theoretischen Block, der von Fahrlehrern betreut wird und einer verkehrspsychologischen Beratung. Im theoretischen Teil sollen vor allem Verkehrsregeln nachgeschult, aber auch auf Risiken bei Regelverstößen hingewiesen werden. Die maximal drei Teilnehmer sollen die Sinnhaftigkeit von Regeln erkennen und ein besseres Gefahrenbewusstsein entwickeln. Diese Schulung besteht aus zwei Sitzungen von je 90 Minuten. Zwischen den beiden Terminen soll mindestens eine Woche liegen. Die verkehrspsychologische Beratung besteht aus drei Terminen à 60 Minuten. Sie soll den Kursteilnehmern Strategien aufzeigen, ihr persönliches Fahrverhalten zu ändern. Im Anschluss müssen die Fahrer diese Konzepte im Alltag ausprobieren und die Ergebnisse mit dem Psychologen besprechen. Kein Punkteabbau Mit einem Punkteabbau ist die Teilnahme nicht verbunden, wie bereits vom Verkehrsministerium verkündet wurde. (bmt)
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 24.05.2012
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