Spanien überarbeitet die Straßenverkehrsordnung: Auf Autobahnen darf man künftig 130 km/h fahren, auf Landstraßen hingegen nur 90.
Madrid - Das Madrider Parlament hat eine Reform der Straßenverkehrsordnung verabschiedet, die für bestimmte Autobahnabschnitte eine Heraufsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit in Aussicht stellt. Die Anhebung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn in einem Kriterienkatalog festgelegt ist, für welche Autobahnen eine Zulassung von Tempo 130 km/h infrage kommt. Bislang gilt auf spanischen Autobahnen landesweit ein Tempolimit von 120 km/h. Die Reform sieht ferner vor, dass auf Landstraßen künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h gilt, anstelle von bisher 100 km/h. Helmpflicht für Minderjährige RadlerFür minderjährige Radfahrer unter 16 Jahren wird eine Helmpflicht eingeführt. Die Regierung hatte eigentlich allen Radlern das Tragen von Helmen zur Pflicht machen wollen. Nach Protesten ging sie aber von dem Vorhaben ab. Innenminister Jorge Fernández Díaz sagte, Madrid habe es sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten in Spanien in diesem Jahr erstmals seit über 50 Jahren auf einen Wert unter 1000 zu senken. 2013 waren auf den Straßen des Landes 1128 Menschen bei Unfällen ums Leben gekommen. |