Wer regelwidrig ein Auto auf der Standspur überholt und dafür einen Strafe kassiert, sollte diese überprüfen. Der Verstoß kann nicht als Rechtsüberholen ausgelegt werden.
Quelle: picture alliance / dpa Stuttgart - Im Stau auf dem Seitenstreifen ausweichen, ist verboten. Wer erwischt wird, dem drohen 75 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg. Wird Autofahrern aber vorgeworfen, auf dem Seitenstreifen verbotswidrig rechts überholt zu haben, sollten sie dagegen Einspruch einlegen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn. Überholen könne man laut StVO jedoch nur auf demselben Straßenteil. Das gilt auch für das verbotene Rechtsüberholen, erläutert der Club in der Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Heft 9/2015). Beim Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |