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Recht: Schadensersatz für Steinschlag am Auto - Steinschlag: Haftung nur bei nachweisbarem Verschulden

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Fällt ein Stein von der Ladefläche des Vorausfahrenden und trifft das eigene Auto, kann der Fahrer Schadensersatz geltend machen. Dafür braucht er aber Beweise.

Steinschlag: Schleudert ein vorausfahrender Wagen einen Stein auf, muss dessen Fahrer für einen entstandenen Schaden nicht haften Steinschlag: Schleudert ein vorausfahrender Wagen einen Stein auf, muss dessen Fahrer für einen entstandenen Schaden nicht haften Quelle: Carglass

Buchen - Steinschlagschäden am Auto können verschiedene Ursachen haben. Ansprüche auf Schadensersatz lassen sich daraus nur selten ableiten. Schleudert etwa ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Stein auf, ist darin meist ein unabwendbares Ereignis zu sehen, für das der Verursacher nicht haften muss. Anders kann es laut dem ADAC aussehen, wenn ein Stein von der Ladefläche eines Lkw oder sonstiges Ladegut von einem Fahrzeug fällt. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass der Stein von der Ladefläche herunterfiel, wie das Amtsgericht Buchen entschieden hat (Az.: 1 C 3/14).

In dem verhandelten Fall verlangte ein Autofahrer Schadensersatz für Steinschlagschäden von einem vorausfahrenden Lkw-Fahrer. Weder durch Zeugenaussagen noch durch Sachverständigengutachten konnte geklärt werden, ob der Stein von der Ladefläche des Lkws hinabgefallen war oder hochkatapultiert wurde. Daher hafte der Lkw-Fahrer nicht, wie das Gericht ausführte. Dem Geschädigten blieb nur die Möglichkeit, den Schaden über eine Kaskoversicherung abzuwickeln.

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