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Straßenbeleuchtung: Kommunen in der Pflicht

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Kommt es durch eine nachweislich unzureichende oder fehlerhafte Straßenbeleuchtung zu einem Unfall, kann die Kommune in Regress genommen werden. Das erklärt der Tüv Rheinland.

Foto: Siemens Pressebild Foto: Siemens Pressebild Denn in geschlossenen Ortschaften und damit auch auf den ortsdurchquerenden Abschnitten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind die Gemeinden in jedem Fall für die Straßenbeleuchtung verantwortlich, auch wenn die Betreibung der Laternen an ein Privatunternehmen abgegeben wurde.

Sicherheit muss gewährleistet bleiben

Wie lange und wie hell die Straßen ausgeleuchtet werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. In jedem Fall müssen Fußgänger wie Kraftfahrer gefährliche Straßenkreuzungen und -einmündungen, markierte Fußgängerüberwege und auch unübersichtliche Baustellen rechtzeitig erkennen können.

Da die Kommunen, deren Haushaltsdefizit sich bundesweit auf etwa 15 Milliarden Euro summiert, oftmals sparen müssen wo sie können, wird auch die Straßenbeleuchtung vielfach reduziert. Das ist im Grunde auch rechtlich zulässig, denn es ist genau geregelt, wie und in welchen Abstufungen das erfolgen kann. Es ist aber z.B. problematisch, jede zweite Laterne einfach zu deaktivieren. Dadurch entstehen möglicherweise Abschnitte kompletter Dunkelheit, in denen die Verkehrssicherheit dann nicht mehr gewährleistet ist. Und: Die Augen von Autofahrern müssen sich permanent umstellen, wenn es in kurzer Folge immer wieder hell und dunkel wird. Das wiederum erhöht die Unfallgefahr beträchtlich.

Zu viel Licht ist Umweltverschmutzung

Die nächtliche Straßenbeleuchtung muss also gewissen Mindeststandards genügen. Andersherum darf sie aber nicht weit übers Ziel hinausschießen und die Umgebung hell ausleuchten. Was ohnehin den meisten Kommunen zu teuer wäre, würde den Schlaf von Anwohnern stören und auch nachtaktive Insekten verwirren. In solchen Fällen kann man also durchaus von Umweltverschmutzung durch Licht sprechen.

(bs)

 

Quelle: MOTOR-TALK

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