Private Haftpflicht muss nicht für falsches Tanken zahlen -
Tankschäden nicht versichert
verfasst am 04.01.2013Wer beim Tanken den falschen Zapfhahn erwischt, muss für den Schaden selbst aufkommen.
Eine private Haftpflichtversicherung muss bei falscher Betankung nicht bezahlen.
Quelle: DAPD
Berlin - Die private Haftpflichtversicherung muss nicht einspringen, wenn man ein geliehenes Auto mit Benzin statt mit Diesel betankt. Das entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 6 U 13/11).
In dem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung des Falschtankers den Schaden zahlen, weigerte sich jedoch. Vor dem Kammergericht bekam die Versicherung Recht. Das Tanken mit der falschen Spritsorte stellt demnach einen Schaden dar, der beim Gebrauch des Kraftfahrzeugs entstanden ist. Solche Schäden sind den Versicherungsbedingungen entsprechend jedoch immer ausgeschlossen, so dass die Haftpflicht in diesem Fall nicht zahlen muss.
Quelle: DAPD
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dapdnews