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Die Teilkasko zahlt bei Wildunfällen nicht immer - Teilkasko: Beweispflicht bei Wildunfall

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Teilkasko-Versicherte müssen einen Schaden durch Wildwechsel mit Fotos oder Wildspuren belegen. Wer ausweicht und im Graben landet, geht unter Umständen leer aus.

Der Fahrer muss belegen, dass er gegen das Tier gefahren ist Der Fahrer muss belegen, dass er gegen das Tier gefahren ist Quelle: Picture Alliance

Berlin - Besonders auf Landstraßen zwischen Wäldern sollten Autofahrer nachts und in der Dämmerung sehr vorausschauend fahren. Wer zu schnell oder unaufmerksam fährt, riskiert einen Wildunfall.

Mit vielleicht gravierenden Folgen: "Wenn Sie mit Tempo 60 auf einen Hirsch stoßen, dann ist das so, als würde sich so ein fünf Tonnen schwerer Elefant auf die Motorhaube setzen", sagt Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdverbands (DJV) in Berlin. Wer ein Tier am Straßenrand sieht, sollte abbremsen, das Lenkrad festhalten, abblenden und hupen, rät der Experte. "Ein kontrollierter Zusammenstoß ist immer besser als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver."

Die Versicherungspolice genau prüfen

Den Schaden am Fahrzeug zahlt die Teilkasko, wenn es nachweislich einen Wildwechsel gegeben hat. In vielen Verträgen ist nur Haarwild aufgeführt - dazu gehören Rotwild, Hasen, Füchse oder Wildschweine, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Der Fahrer muss belegen, dass er gegen das Tier gefahren ist, als es die Straßenseite wechseln wollte. Lag es bereits vorher tot oder verletzt auf der Straße, greift die Teilkasko bei einigen Versicherern nicht. Auch wer dem Tier ausweicht und dabei im Graben landet, muss den Schaden häufig selbst zahlen.

Wer eine Vollkasko hat, kann den Schaden von der Versicherung zahlen lassen, ohne Beweise beifügen zu müssen. Das kann sich allerdings auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, die monatlichen Beiträge könnten steigen. Verbraucher sollten sich in dem Fall vorher beim Versicherer ausrechnen lassen, ob es nicht günstiger wäre, den Schaden selbst zu zahlen.

Quelle: dpa

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