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Schneebedeckte Tempobegrenzungen können ungültig sein - Tempo 30? War nicht zu sehen

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Eigentlich gelten Verkehrsschilder auch dann, wenn sie eingeschneit sind. Ausnahmen gibt es jedoch, nämlich dann, wenn ihr Inhalt nicht erkennbar ist.

Dieses Schild gilt - weil sein Sinn trotz Schnee eindeutig zu erkennen ist Dieses Schild gilt - weil sein Sinn trotz Schnee eindeutig zu erkennen ist Quelle: dpa/Picture Alliance

Bonn - Nur weil Verkehrsschilder zugeschneit sind, dürfen Autofahrer sie nicht ignorieren. Bei jenen Zeichen, die an Umrissen klar zu erkennen sind, droht sonst ein Bußgeld. Dazu zählen etwa das charakteristische Achteck des Stoppschilds und das umgedrehte Dreieck des Vorfahrt-Gewähren-Zeichens, erklärt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn.

Schneebedeckte Geschwindigkeitsschilder können dagegen für nicht ortskundige Autofahrer ihre Gültigkeit verlieren. Denn diese heben sich wegen ihrer runden Form nicht besonders ab. Das ist jedoch kein Freifahrtschein zum Rasen: Im Stadtverkehr sollten Autofahrer nicht über 50 km/h, auf Landstraßen nicht über 100 km/h fahren, wenn sie die Tempobegrenzung nicht erkennen, raten die Experten vom ZDK.

Wer wegen des schneebedeckten Schilds zum Beispiel eine 30er-Zone nicht erkennt und geblitzt wird, sollte sich dem ZDK zufolge auf den örtlichen Wetterbericht berufen. Oder er kann einen Zeugen benennen, der das verschneite Schild bestätigt.

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