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Tauentzien-Raser wegen Mordes verurteilt - Tödliches Autorennen in Berlin

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Im Berliner Prozess um ein illegales Rennen von zwei jungen Sportwagenfahrern fiel ein Urteil: Mord. Die Verurteilten hatten einen Unbeteiligten zu Tode gefahren.

Großes Medieninteresse: Am Berliner Landgericht wurden zwei Teilnehmer an einem illegalen Straßenrennen wegen Mordes verurteilt Großes Medieninteresse: Am Berliner Landgericht wurden zwei Teilnehmer an einem illegalen Straßenrennen wegen Mordes verurteilt Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Im Prozess um ein illegales Autorennen in Berlin, bei dem ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer zu Tode gefahren wurde, sind beide Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten am Montag im Landgericht lebenslange Gefängnisstrafen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde "bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen". Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.

Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der Fahrt hatten die beiden jungen Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Bei Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 km/h schnell.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.

Verteidigung kündigt Revision an

Ein Anwalt des 28-Jährigen Verurteilten sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir werden Rechtsmittel einlegen." In diesem Fall wäre als nächste Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Die Bundesrichter müssten dann überprüfen, ob das Urteil rechtlich korrekt erging und ob die Zumessung des Strafmaßes fehlerfrei ist.

Der Verteidigung dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhenden Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten. Die Anwälte der beiden Raser hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gefordert. Sie argumentierten, die Männer hätten das Risiko nicht erkannt, sondern seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.

 

Hintergrund: Strengere Strafen für illegale Autorennen gefordert

Quelle: dpa

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