Wessen Auto mit vollem Tank einen Totalschaden erleidet, bekommt sogar den Sprit ersetzt. Abpumpen sei zu aufwändig, entschied jetzt das Amtsgericht Solingen.
Solingen/Berlin - Bei einem Totalschaden haben betroffene Autofahrer Anspruch auf Schadenersatz für Sprit, der beim Crash noch im Tank war. Ist das Abpumpen teurer als der Wert des Benzins, muss dessen Gegenwert ersetzt werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beruft sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Solingen (Az.: 11 C 631/14). In dem Fall, den das Gericht zu verhandeln hatte, waren nach einem Totalschaden noch etwa zehn Liter Benzin im Tank. Dafür forderte der betroffene Autofahrer Schadenersatz. Die gegnerische Versicherung meinte jedoch, dass das Benzin abgepumpt werden könne. Sie argumentierte außerdem, dass beim Kauf eines neuen Fahrzeugs bereits Sprit im Tank sei. Die Richter aber gaben dem Kläger Recht. Das Abpumpen sei zu aufwändig und übersteige den Benzinwert. Dass ein neues Auto auch Kraftstoff im Tank hat, sei unerheblich. Der Tankinhalt im Wert von 15 Euro müsse ihm ersetzt werden. |