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Ministerin: Kein Grund für strengere Promillegrenze für Radfahrer - Treffen der Justizminister

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Im November treffen sich die Justizminister der Länder, um über strengere Promillegrenzen für Radfahrer zu beraten. Eine Verschärfung halten sie vermutlich nicht für notwendig.

Für Alkoholfahrten auf dem Fahrrad gilt eine höhere Toleranzgrenze. Vermutlich schlagen die Justizminister im November vor, das nicht zu ändern Für Alkoholfahrten auf dem Fahrrad gilt eine höhere Toleranzgrenze. Vermutlich schlagen die Justizminister im November vor, das nicht zu ändern

Schwerin - Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Uta-Maria Kuder, sieht keinen Grund für eine strengere Promillegrenze für Radfahrer. Eine neue rechtsmedizinische Untersuchung habe ergeben, "dass die Rechtsprechung mit der angenommenen absoluten Grenze von 1,6 Promille richtig liegt", sagte die CDU-Ministerin aus Mecklenburg-Vorpommern.

Beim Herbsttreffen im November wollten sich die Ressortchefs mit der Studie befassen und sich eine abschließende Meinung bilden. Angesichts der vorliegenden Ergebnisse gehe sie davon aus, dass die geltende Rechtslage ausreiche und keine Verschärfung erforderlich sei, so Kuder.

Autofahrer gelten mit 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und werden strafrechtlich verfolgt, wenn sie erwischt werden. Schon ab einem Promillewert von 0,5 drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Radfahrer hingegen bleiben bis zu einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei, vorausgesetzt, sie fallen weder mit unsicherer Fahrweise auf noch bauen sie einen Unfall.

Als Reaktion auf Unfälle mit betrunkenen Radfahrern hatten die Innenminister im Vorjahr eine Senkung der Promillegrenze angemahnt. Die Verkehrsminister baten daraufhin das Bundesverkehrsministerium und die Justizminister der Länder, die geltenden Gesetze zu überprüfen.

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