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Umwelthilfe scheitert mit Abgas-Klagen gegen KBA - Typenzulassungen sollten zurückgenommen werden

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Die Deutsche Umwelthilfe wollte das Kraftfahrt-Bundesamt zur Rücknahme mehrerer Typzulassungen zwingen. Vor Gericht scheiterte die Klage.

Das Kraftfahrt-Bundesamt wollte sich im Vorfeld der Verhandlungen nicht äußern Das Kraftfahrt-Bundesamt wollte sich im Vorfeld der Verhandlungen nicht äußern Quelle: Picture Alliance

Schleswig - Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat am Mittwoch Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts.

Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt. Die Umweltschützer wollten mit den Klagen vorgehen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos. Der Verband wollte unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt.

Zudem sieht die DUH die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Beigeladen in vier Verfahren war Opel und in einem Verfahren Volkswagen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig als auch die sogenannte Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Die Deutsche Umwelthilfe sei zwar ein anerkannter Umweltverband und könne als solcher grundsätzlich klagen, erläuterte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. Allerdings nur in bestimmen Vorhaben. Und die Typengenehmigungen, um die es am Mittwoch ging, gehören nach Ansicht des Gerichts nicht zu diesen Vorhaben. Die nach dem Verwaltungsprozessrecht erforderliche Befugnis ließen sich weder aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz noch aus dem einschlägigen Europa- bzw. Völkerrecht herleiten, so die Auffassung des Gerichts.

Der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. "Wir bedauern, dass die Klagen abgewiesen wurden", sagte er. "Die Rechtsansicht des Gerichts, dass weder ein von Dieselabgasen betroffener Bürger noch ein Umweltverband berechtigt ist, die Zulassungspraxis des Kraftfahrtbundesamts vor Gericht zu bringen, ist der Offenbarungseid des Rechtsstaats." Die Kungelei zwischen Bundesregierung, Zulassungsbehörde und Autokonzerne gehe unkontrolliert weiter.

Das Kraftfahrt-Bundesamt wollte sich nach der Verhandlung nicht äußern. Ein Sprecher von Opel sagte, die Richter hätten die gleiche Auffassung wie das Unternehmen. Dem sei nichts hinzuzufügen

 

Quelle: dpa

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