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Wechsel der Winterreifen - Umfrage: Wann wechselt Ihr auf Winterreifen?

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Die Winterreifenwechselsaison hat begonnen. Wie ist das bei Euch? Geht Ihr den Reifenwechsel entspannt an und wartet auf den ersten Schnee oder wechselt Ihr die Reifen viel früher?

Sind die Straßen glatt, sollten Autos ohne Winterreifen stehen bleiben. Wann wechselt Ihr? Sind die Straßen glatt, sollten Autos ohne Winterreifen stehen bleiben. Wann wechselt Ihr? Quelle: picture alliance / dpa, MOTOR-TALK

Wann wechselst Du auf Winterreifen?

  • Ich halte mich an die Oktober-bis-Ostern-Regel
    53.4% (548)
  • Ich wechsle erst, wenn es das erste Mal glatt/verreift ist oder schneit
    33.1% (340)
  • Ich fahre Ganzjahresreifen und muss nicht wechseln
    3.8% (39)
  • Ich wechsle gar nicht und lasse das Auto bei Schnee stehen
    1.0% (10)
  • Ich wechsle nicht und gehe das Risiko ein, bei Glätte/Schneematsch liegenzubleiben
    0.6% (6)
  • Ich habe eine andere Meinung und sag es in den Kommentaren
    8.1% (83)

Außer einer Handvoll leidenschaftlicher Driftjunkies will im Winter niemand freiwillig über die verschneiten Straßen rutschen. Dass eine Winterreifenpflicht besteht, wissen die meisten, was sie konkret besagt, die wenigsten.

Sucht man im Internet die Phrase „Von O bis O“ bekommt man 45.300.000 Ergebnisse. Die Faustregel „Von Oktober bis Ostern“ ist schön griffig. Daher wird sie von Versicherungen oder Reifenhändlern gern als die Zeitspanne angegeben, in der Autofahrer sicherheitshalber Winterreifen auf ihr Fahrzeug ziehen sollten.

Das sagt die STVO

Der Gesetzgeber gibt für die Winterreifenpflicht keinen festen zeitlichen Rahmen vor, er bezieht sich auf die Straßenverhältnisse. Nach § 2 Abs. 3a StVO gilt:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG […] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). […]“

Für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 genügen M+S-Reifen an den Antriebsachsen. Weitere Ausnahmen gelten für Fahrzeuge aus Forst- und Landwirtschaft oder Einsatzfahrzeuge, für die bauartbedingt keine M+S-Reifen zur Verfügung stehen. Was M+S-Reifen als wintertaugliche Pneus qualifiziert, ist im Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschrieben:

„M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzenden Schnee bessere Fahrleistungen gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Laufflächen der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“

Bis 120 Euro Bußgeld und ein Punkt

Der Hintergrund: Fahrzeuge sollen nicht aufgrund falscher Bereifung bei schlechten Straßenverhältnissen liegen bleiben und andere Teilnehmer oder sich selbst gefährden. Wechselt man nicht und wird bei schneeglatten Straßen mit Sommerreifen erwischt, ist ein Bußgeld zwischen 60 bis 120 Euro fällig und das Punktekonto in Flensburg wächst um einen Punkt. Auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr unbedingt in voller Höhe gewährleistet. Die Winterreifenpflicht gilt allerdings nur für fahrende Autos, parkende Fahrzeuge dürfen nicht wegen falscher Bereifung aufgeschrieben werden.

Wir wollen wissen, wann Ihr auf Winterreifen wechselt? Haltet Ihr Euch an die O-bis-O-Regel? Oder wartet Ihr den ersten Schnee ab? Macht mit bei unserer Umfrage!

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