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Ratgeber: Richtiges Verhalten nach einem Unfall - Und dann hat's "Bäng" gemacht

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Eine unachtsame Sekunde genügt. Krach. Peng. Die Stoßstange zerbeult die des vorausfahrenden Autos. Was nun? Wen anrufen? Wir haben die Antworten.

Wenn es kracht, ist das für die meisten Menschen ein Schock Wenn es kracht, ist das für die meisten Menschen ein Schock Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Wie konnte das passieren? Ist jemand verletzt? Was das wohl kostet? Nach einem Unfall ist der Kopf aller Beteiligten voller Fragen. Keiner weiß, wie er sich verhalten soll. Die Online-Plattform Finanzen.de hat jetzt einen umfangreichen Ratgeber zum Thema veröffentlicht. Hier gibt es Antworten auf alle Fragen rund um Unfälle und die Kfz-Versicherung - und zwar sowohl für den Unfallverursacher als auch für die Opfer.

Als kleinen Appetizer haben wir fünf der 35 Tipps für Euch aufgeschrieben. Die restlichen findet Ihr unter www.finanzen.de/kfz-Versicherung/Ratgeber.

Runter von der Straße

... und zwar so schnell wie möglich. Bei leichten Schäden am Auto muss die Straße für den Verkehr wieder freigemacht werden. Auch dann, wenn sich die beiden Fahrer noch über die Schuldfrage streiten.

Denn solange die Wagen an Ort und Stelle stehen, behindern sie nicht nur die anderen, sondern sind auch ein Risiko für einen weiteren Unfall. Aus diesem Grund droht die Straßenverkehrsordnung auch mit einer Geldstrafe, sollten sich die Fahrer wegen ein paar Kratzern im Lack mitten auf der Kreuzung an die Gurgel gehen.

Andere Länder, andere Unfall-Sitten

Wer mit einem Italiener zusammen kracht, wird vermutlich erst von einem Wortschwall übergossen und bekommt dann völlig unerwartet die Hand gereicht. Mit einem Engländer bespricht man das Geschehene eventuell im nächstgelegenen Pub.

Wann muss man die Polizei zu einem Unfall rufen? Wann muss man die Polizei zu einem Unfall rufen? Quelle: dpa/Picture Alliance Doch nicht immer lassen sich Unfälle mit ausländischen Autos so leicht aus der Welt schaffen. In diesen Fällen hilft das Deutsche Büro Grüne Karte weiter. Der Verein regelt die Korrespondenz mit der ausländischen Kfz-Versicherung des Unfallgegners. "Aber bringen Sie Geduld mit. In anderen Ländern dauert die Schadenregulierung meist viel länger als bei uns", sagt Rechtsexperte F. Roland A. Richter von der R+V Allgemeine Versicherung.

Stopp, halt, hier geblieben

Nach einem Unfall darf keiner der Beteiligten so einfach davonrauschen. Schon gar nicht der Unfallverursacher. Das ist Unfallflucht und eine Straftat. Wer erwischt wird, muss bis zu drei Jahre hinter Gitter. Außerdem gibt es möglicherweise eine Geldstrafe und der Führerschein wird entzogen.

Diese Aussicht hält natürlich nicht alle davon ab, sich von dannen zu machen. Wer als Unfallopfer auf dem Schaden sitzen bleibt, kann sich an den Verein Verkehrsopferhilfe wenden. Vor allem bei Personenschäden springt der Verein ein und zahlt anstelle des Unfallverursachers.

Hilfe, Polizei!

Bei kleinen Unfällen von großen Leuten muss niemand die Polizei holen. Denn zwei vernünftige Menschen können kleine Schäden auch so aus der Welt räumen. Doch es gibt auch andere Beispiele: Hat es bei dem Unfall Verletzte gegeben? War Alkohol oder waren Drogen im Spiel? Dann hilft nur noch die 110. Das Gleiche gilt, wenn der Unfall offenbar vorgetäuscht wurde, wenn jemand von der Unfallstelle flüchtet oder wenn der Unfallgegner seine Daten nicht nennen will.

Bei einem Wildunfall muss der Förster oder die Polizei gerufen werden, sonst zahlt keine Versicherung Bei einem Wildunfall muss der Förster oder die Polizei gerufen werden, sonst zahlt keine Versicherung Quelle: dpa/Picture Alliance Bei einem Wildunfall kann der Fahrer wahlweise die Polizei oder den Förster rufen. Denn die Versicherung will auf jeden Fall eine Bestätigung sehen, auf der die unerfreuliche Begegnung mit dem wilden Tier dokumentiert ist.

Im Schutz des Rechts

Nach einem Unfall kommt es oft zu Streitigkeiten, die am Ende vor dem Richter landen. Hier hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Doch Vorsicht. Diese darf nicht bei dem Anbieter abgeschlossen werden, bei dem man bereits andere Kfz-Versicherungen abgeschlossen hat. Sonst droht im Rechtsstreit ein Interessenkonflikt. Übrigens können sich auch Menschen ohne Auto absichern, falls sie als Fußgänger oder Radfahrer in einen Unfall mit rechtlichen Folgen verwickelt werden.

Mein Geld, Dein Geld

Nach einem Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung darauf aus, so wenig wie möglich zu zahlen. Deshalb darf man auf keinen Fall auf schnelle Angebote eingehen. Kommt es zu Streitigkeiten mit der Versicherung oder zahlt die Versicherung nicht, hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter. Eine Beschwerde kann kostenlos per Brief, Fax oder Mail eingereicht werden.

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