Ohne Erlaubnis mit dem Dienstwagen unterwegs und dann auch noch in einen Unfall verwickelt. Der Beamte hoffte auf die Fürsorgepflicht des Landes Rheinland-Pfalz. Bekam er aber nicht.
München/Berlin - Den Dienstwagen unerlaubt privat zu nutzen, kann unter Umständen sehr teuer werden. Das gilt etwa dann, wenn man als Beamter wegen der fehlenden Versicherungspflicht des Dienstherren den Schaden selbst zahlen muss. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 5 K 684/16. KO). In dem verhandelten Fall nutzte ein Beamter ohne Erlaubnis ein Dienstauto privat. Durch einen Wildunfall entstand dabei ein Schaden von rund 7.800 Euro. Den wollte das Land Rheinland-Pfalz von seinem Beamten ersetzt bekommen. Er habe vorsätzlich gegen Dienstpflichten verstoßen. Der Mann wehrte sich. Wildunfälle übernehme sonst die Teilkasko-Versicherung. Und wäre keine vorhanden, müsse er aus Fürsorgegesichtspunkten so gestellt werden, als läge die Versicherung vor. Das sah das Gericht anders: Aufgrund der Pflichtverletzung müsse der Mann den Schaden ersetzen. Für Privatfahrten seien die Dienstautos grundsätzlich nicht zulässig. Auch habe das Land keine Teilkasko-Versicherung abschließen müssen. Behördenfahrzeuge seien von dieser Versicherungspflicht befreit. Ein pflichtwidrig agierender Beamter könne sich außerdem nicht auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für die Schäden berufen, die von ihm verursacht wurden.
Quelle: dpa |