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Recht: Anschnallpflicht gilt seit 2014 auch für Taxifahrer - Unfälle sind wahrscheinlicher als Überfälle

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Die Ausnahmeregelung, dass Taxifahrer sich nicht anschnallen müssen, wurde 2014 gekippt. Sie sollte vor Überfällen schützen, doch die sind nicht mehr die größte Gefahr.

Taxifahrer müssen sich seit Ende Oktober 2014 anschnallen. Zuvor galt für sie eine Ausnahmeregelung Taxifahrer müssen sich seit Ende Oktober 2014 anschnallen. Zuvor galt für sie eine Ausnahmeregelung Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Wer öfter im Taxi unterwegs ist, hat das womöglich schon erlebt: Der Fahrer verzichtet auf das Anlegen des Anschnallgurts. Bis vor Kurzem hatte er dabei das Recht auf seiner Seite, wie Frederik Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands BZP, sagt. "Hinter der Regelung schwebte die Angst, dass man sich bei einem Überfall der Situation nicht entziehen kann, wenn man angeschnallt ist", erläutert er.

Die Regelung stammte aus der Mitte der 1970er-Jahre, als die Anschnallpflicht eingeführt wurde. "Damals war man ja auch noch der Auffassung, dass man sich bei einem Unfall festhalten kann", sagt Wilhelmsmeyer. Inzwischen herrsche aber Einigkeit darüber, dass die Gefahr von Verkehrsunfällen weitaus höher einzuschätzen ist als die von Überfällen. Daher wurde die Ausnahmeregelung Ende Oktober 2014 abgeschafft. Auch Taxifahrern droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro, wenn sie gegen die Anschnallpflicht verstoßen.

Wie Wilhelmsmeyer erklärt, sorgen auch moderne Rückhaltesysteme dafür, dass der Anschnallpflicht eine größere Bedeutung zukommt. "Die funktionieren nur dann richtig, wenn der Fahrer angeschnallt ist", sagt er. Tatsächlich könne beispielsweise der Airbag anderenfalls sogar selbst zu Verletzungen führen, wenn er sich bei einem Unfall explosionsartig entfaltet und der Fahrer nicht angeschnallt ist. Zudem hätten sich insbesondere angetrunkene Fahrgäste gelegentlich dazu animiert gefühlt, auf den Gurt zu verzichten, wenn das auch der Fahrer tat.

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