Auf der Fahrt zur Arbeit sind Arbeitnehmer auch in Fahrgemeinschaften Unfallversichert. Umwege dürften allerdings nicht zu weit ausfallen, erklärt der Autoclub ACE.
Stuttgart - Auf dem Arbeitsweg sind Beschäftigte unfallversichert. Das gilt auch, wenn sie in einer Fahrgemeinschaft unterwegs sind. Darauf macht der Auto Club Europa (ACE) aufmerksam. Die Mitfahrer müssten auch nicht alle in derselben Firma arbeiten. Kleinere Umwege sind bei Fahrgemeinschaften nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls abgedeckt. Dennoch rät der ACE, den möglichst direkten Weg zu wählen und im besten Fall alle Mitfahrer auf dieser Route einzusammeln. Bei größeren Umwegen um einzelne Personen abzuholen, könnte ein Unfall im Zweifelsfall nicht von der Versicherung abgedeckt sein. Bei der Wahl des Arbeitswegs muss man sich aber nicht notwendigerweise an die schnellste oder die kürzeste Route halten. Auch die verkehrsgünstigste Route kann gewählt werden. Wer einen Stau umfährt und deshalb von der eigentlichen Route abweicht, genießt den Experten zufolge ebenfalls weiterhin Versicherungsschutz. Neben der Unfallversicherung sichert laut ACE auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers die anderen Insassen ab. In eigener Sache: Am 20. September beginnt die IAA 2018 für Nutzfahrzeuge in Hannover. MOTOR-TALK hat alle Infos zur größten Lkw-Show der Welt gemeinsam mit den Herstellern aufbereitet. Mehr dazu findet Ihr hier.
Quelle: dpa |