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Fahrverbote: Verkehrsgerichtstag kritisiert Regierungspläne - Ungerecht und zusammenhanglos

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Die Politik plant den Führerscheinentzug als Strafe für verkehrsfremde Vergehen. Experten und Verkehrsrichter sprechen sich dagegen aus.

Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages Quelle: dpa/Picture Alliance

Goslar - Das geplante „Fahrverbot für Kriminelle“ wird vom Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) scharf kritisiert. Das widerspreche den Prinzipien des Schuldstrafrechts, sagte der Präsident Kay Nehm am Donnerstag in Goslar.

Der frühere Generalbundesanwalt wies darauf hin, dass der Verkehrsgerichtstag Fahrverbote für Straftäter, deren Vergehen nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, bereits in der Vergangenheit ablehnte. Wenn jeglicher Bezug zwischen Tat und Sanktion fehle, strafe ein allgemeines Fahrverbot die Verurteilten auf ganz unterschiedliche Weise, sagte Nehm.

CDU, CSU und SPD beabsichtigen laut Koalitionsvertrag, das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Strafrecht einzuführen.

Am 52. deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar nehmen mehr als 1.900 Verkehrsexperten und Juristen teil. Sie beraten noch bis Freitag über aktuelle Themen des Verkehrsrechts.

Diskutiert wird in diesem Jahr unter anderem über den Schutz von Fahrdaten im Auto, die auch als «Idiotentest» bezeichnete medizinisch-psychologische Untersuchung von Verkehrssündern, Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen und rätselhafte Unfälle. Der Kongress endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

 

 

Quelle: dpa

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