Betriebsratswahl bei VW angefochten - Bundesrichter entscheiden
Erfurt/ Hannover - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt soll entscheiden, ob die Betriebsratswahl am Volkswagen-Standort Hannover wiederholt werden muss. Mehrere VW-Beschäftigte, die für eine "Liste Opposition" kandidierten, monieren Unregelmäßigkeiten und fechten die Wahl von März 2010 an. Es soll zwischen der Zahl der abgegebenen Wahlumschläge und der Stimmen laut elektronischer Wählerliste eine Differenz von mehr als 100 Stimmen gegeben haben, argumentieren die Kläger. Ihre Liste sei behindert worden. Die Vorinstanzen haben unterschiedlich entschieden. Europas größter Autobauer Volkswagen zählt am Standort Hannover rund 13.000 Mitarbeiter.
Quelle: dpa |
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