Wurden Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt, muss erste Hilfe geleistet werden. Wer sich dem entzieht, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden.
Quelle: picture alliance / dpa Stuttgart - Wer an einen Unfallort kommt, ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Andernfalls machen sich Verkehrsteilnehmer unter Umständen strafbar, warnt der Auto Club Europa (ACE). Unterlassene Hilfeleistung kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Solange der Helfer bestmögliche Arbeit leistet, braucht er keine Angst vor Schadenersatzforderungen zu haben. Grundsätzlich sind Ansprüche nur möglich, wenn der Ersthelfer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, berichtet der Club in der Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Heft 8/2015). Für ungewollt zugefügte Verletzungen, wie zum Beispiel einen Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage, kann ein Ersthelfer nicht haftbar gemacht werden. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |