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Recht: Knöllchen aus dem Ausland können bis 70 Euro abgelehnt werden - Urlauber können kleinere Knöllchen ablehnen

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Bußgeldbescheide aus dem Ausland sind meist ziemlich teuer. Sind sie das ausnahmsweise nicht, dann muss der Urlauber unter Umständen gar nicht bezahlen.

Ausländischen Bußgeldbescheide können bis zu einer Summe von 70 Euro abgelehnt werden Ausländischen Bußgeldbescheide können bis zu einer Summe von 70 Euro abgelehnt werden Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Wird man im Ausland geblitzt, kann es richtig teuer werden. Dagegen kosten kleinere Tempoverstöße unter Umständen nichts: Bis zu einer Summe von 70 Euro können Autofahrer die Zahlung ablehnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Neben dem Bußgeld werden allerdings auch Verfahrenskosten berücksichtigt. Sind etwa neben einer Geldbuße von 60 Euro noch 25 Euro Verfahrenskosten fällig, kann vollstreckt werden. Doch Vorsicht: In Österreich ist die 70-Euro-Grenze nicht gültig: Wer die Verkehrsregeln des Alpenstaates verletzt, muss schon bei Verstößen ab 25 Euro zahlen.

Fahrzeughalter können ein Knöllchen auch dann ablehnen, wenn es nicht auf Deutsch geschrieben ist. Denn es muss laut DAV in einer für den Halter verständlichen Sprache formuliert sein. Ebenfalls gut zu wissen: Von Fahrverboten und Punkten in Flensburg bleiben Autofahrer bei Vergehen im Ausland verschont. Die drohen nur auf deutschen Straßen, sagt der DAV.

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