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Recht: Knöllchen aus dem Ausland können bis 70 Euro abgelehnt werden - Urlauber können kleinere Knöllchen ablehnen

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Bußgeldbescheide aus dem Ausland sind meist ziemlich teuer. Sind sie das ausnahmsweise nicht, dann muss der Urlauber unter Umständen gar nicht bezahlen.

Ausländischen Bußgeldbescheide können bis zu einer Summe von 70 Euro abgelehnt werden Ausländischen Bußgeldbescheide können bis zu einer Summe von 70 Euro abgelehnt werden Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Wird man im Ausland geblitzt, kann es richtig teuer werden. Dagegen kosten kleinere Tempoverstöße unter Umständen nichts: Bis zu einer Summe von 70 Euro können Autofahrer die Zahlung ablehnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Neben dem Bußgeld werden allerdings auch Verfahrenskosten berücksichtigt. Sind etwa neben einer Geldbuße von 60 Euro noch 25 Euro Verfahrenskosten fällig, kann vollstreckt werden. Doch Vorsicht: In Österreich ist die 70-Euro-Grenze nicht gültig: Wer die Verkehrsregeln des Alpenstaates verletzt, muss schon bei Verstößen ab 25 Euro zahlen.

Fahrzeughalter können ein Knöllchen auch dann ablehnen, wenn es nicht auf Deutsch geschrieben ist. Denn es muss laut DAV in einer für den Halter verständlichen Sprache formuliert sein. Ebenfalls gut zu wissen: Von Fahrverboten und Punkten in Flensburg bleiben Autofahrer bei Vergehen im Ausland verschont. Die drohen nur auf deutschen Straßen, sagt der DAV.

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16 Kommentare:

Das gilt doch wahrscheinlich nur für Knöllchen, die nach Deutschland zugestellt werden.

Wenn ich vor Ort zur Kasse gebeten werde, kann ich mich nicht drücken.

Avatar von Spurverbreiterung50963
Wed Apr 15 19:24:52 CEST 2015

oSehr witzig.... Jetzt verweigere ich die Zahlung und fordere den italienischen Polizisten auf mir das auf deutsch

aufzuschreiben ?????

Wer hat sich denn diesen Mist ausgedacht ?

@SE-TT: Es geht um Bußgeldbescheide, die dir ins Haus in D flattern, zB wenn du geblitzt wurdest. Wenn du angehalten wirst, ist das was anderes, dann gilt selbstredend ausschließlich das Recht des Landes, in dem du dich befindest.

 

Deutsche Polizisten fordern von ausländischen VT in der Regel auch die sofortige Zahlung des Bußgeldes, das hat seinen Grund.

 

Zitat:

@Rannug68 schrieb am 15. April 2015 um 18:53:44 Uhr:

Das gilt doch wahrscheinlich nur für Knöllchen, die nach Deutschland zugestellt werden.

Wenn ich vor Ort zur Kasse gebeten werde, kann ich mich nicht drücken.

Das ist natürlich richtig.

 

Und auch wenn du in nächster Zeit nochmal im gleichen Land bist, kann es passieren, dass die dortige Polizei dich freundlich zur Begleichung deiner Schuld auffordert.

Klar könnte man sich drücken zu zahlen, nur sollte man dann nicht wieder sich im dem Land blicken lassen, dann geht der Schuß nach hinten los.

Dieser Beitrag tut mal wieder weh, weil er sprachlich rumschlampt. Autofahrer können ausländische Knöllchen bis 70 € nicht "ablehnen", sie müssen sie auch nicht "ablehnen". Sie können zahlen oder gar nichts machen. "Ablehnen" weckt den Eindruck, der Empfänger müsse irgendetwas unternehmen. Muss er aber nicht. Die umweltgerechte Entsorgung des Schreibens in die blaue Tonne reicht. Zwar können sit 2010 auch ausländische Knöllchen in Deutschland amtlicherseits vollstreckt werden, aber eben nur, wenn der Betrag aus Buße und Verwaltungskosten die 70 €-Grenze übersteigt.

Weil es da nichts "abzulehnen" gibt, kann man bei der Wiedereinreise in das Absenderland dann eventuell auch mehr oder wneiger freundlich zur Zahlung des Knöllchens angehalten werden.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@SE-TT schrieb am 15. April 2015 um 19:24:52 Uhr:

oSehr witzig.... Jetzt verweigere ich die Zahlung und fordere den italienischen Polizisten auf mir das auf deutsch

aufzuschreiben ?????

Wer hat sich denn diesen Mist ausgedacht ?

Bisher waren ausländische Polizisten ausnahmslos sehr höflich. Zuletzt wurde sogar ein Kollege hinzugezogen der Deutsch konnte, da wir auf English auch nicht weiterkamen.

 

Ist aber auch in DE so üblich, wenn derjenige nicht versteht warum er da x€ löhnen soll gehts halt auf die Wache zum Übersetzen. Oder man behilft sich per Handy.

Gut zu wissen.

Nicht umsonst verlangt Frankreich oft einfach mindestens 90€ Cash, für mini Übertretungen.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 15. April 2015 um 20:47:01 Uhr:

Klar könnte man sich drücken zu zahlen, nur sollte man dann nicht wieder sich im dem Land blicken lassen, dann geht der Schuß nach hinten los.

Das ist selbstverständlich Unfug.

20 mal in Italien und Frankreich einen Strafzettel bekommen, nix bezahlt, nix passiert und immer wieder eingereist.

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 16. April 2015 um 09:21:08 Uhr:

Das ist selbstverständlich Unfug.

an deiner stelle würde ich mich damit nicht zu weit aus dem fenster lehnen!

insbesondere in belgien und holland liegt die karre schneller an der kette, wenn du vergangene starfzettel bei einer erneuten kontrolle nicht zahlen kannst als dir lieb ist...

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 16. April 2015 um 09:21:08 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 15. April 2015 um 20:47:01 Uhr:

Klar könnte man sich drücken zu zahlen, nur sollte man dann nicht wieder sich im dem Land blicken lassen, dann geht der Schuß nach hinten los.

Das ist selbstverständlich Unfug.

20 mal in Italien und Frankreich einen Strafzettel bekommen, nix bezahlt, nix passiert und immer wieder eingereist.

Ist das der Beweis, dass deine Behauptung stimmt oder dass du bisher Glück gehabt hast? Die werden jetzt nicht jeden ausländischen Verkehrssünder zur Fahndung ausschreiben und deshalb Straßensperren errichten und SEKs losschicken. Ob dir die alten Knöllchen nicht freundlich präsentiert werden, wenn du in I oder F in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerätst oder sonstwie die Aufmerksamkeit der Rennleitung auf dich ziehst, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, wann und unter welchen Voraussetzungen denn Knöllchen im Ausland verjähren. Das Risiko, bei Wiedereinreise zur Kasse gebeten zu werden, ist, wie dein Beispiel zeigt, sicher eher gering, das Thema pauschal unter "Unfug" abzulegen, erscheint mir voreilig.

 

Grüße vom Ostelch

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Thu Apr 16 19:30:41 CEST 2015

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 16. April 2015 um 09:21:08 Uhr:

20 mal in Italien und Frankreich einen Strafzettel bekommen, nix bezahlt, nix passiert und immer wieder eingereist.

Man kann auch zwanzig mal Glück haben oder auch vierzig mal. Das ändert aber nichts daran, daß es Glück bleibt und keine Gesetzmäßigkeit darstellt.

Ja, man muss schon etwas Pech haben, um zur Nachzahlung gezwungen zu werden, das stimmt. Es wird ja schließlich weder in F noch in I jedes Auto kontrolliert und die Daten abgeglichen.

 

Wenn man aber mal aus irgendeinem Grund mit der Polizei zu tun hat, dann besteht schon das Risiko, dass ausstehende Strafen eingetrieben werden.

wenn man mit einem 4-men Wagen unterwegs ist, ist man fein raus, dann kommt die Knolle auf die Firma, und diese lehnt die Herausgabe der Personenbezogenen Daten mit Datenschutzhinweis ab! :-) Außerdem gibts jedes Jahr ein neues Fz. somit ein anderes Kennzeichen!

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Wed May 01 21:32:31 CEST 2019

Zitat:

@RT12 schrieb am 1. Mai 2019 um 21:25:58 Uhr:

wenn man mit einem 4-men Wagen unterwegs ist, ist man fein raus, dann kommt die Knolle auf die Firma...

Das liegt aber nicht daran, daß 4 Männer im Fahrzeug sitzen... :D