Will ein 17-Jähriger den Führerschein erwerben, müssen in der Regel beide Eltern zustimmen. Es gibt aber auch Ausnahmen.
München - Für den Erwerb des Führerscheins mit 17 kann die Zustimmung eines Elternteils ausreichen. Selbst dann, wenn der andere Erziehungsberechtigte rigoros dagegen ist. Das hat das Amtsgericht München entschieden. In dem verhandelten Fall war ein geschiedenes Paar uneins darüber, ob dem Sohn der Erwerb des Führerscheins unter der Auflage des begleiteten Fahrens erlaubt werden sollte. Die Mutter war dafür, der Vater dagegen. Er wollte mit dem Verbot ein erzieherisches Exempel statuieren, da ihn der Sohn zwei Jahre zuvor offenbar beleidigt hatte. Der Richter verwehrte sich gegen die Argumentation. Die pädagogischen Ziele des Vaters seien sachfremd und zweckverfehlend. Das damalige Verhalten des Sohnes dürfe für die Entscheidung des Vaters keine Rolle mehr spielen. Zudem sei es im unbestreitbaren Interesse des Kindeswohls, die Fahrprüfung und das begleitete Fahren zu erlauben, zitiert die Deutsche Anwalt-Hotline aus dem Urteil. Schließlich sprechen die niedrigen Unfallzahlen der 17-jährigen Führerscheinabsolventen für einen positiven Einfluss auf die Fahrsicherheit. Das Gericht übertrug nun der Mutter die Entscheidung zur Anmeldung zum Führerschein mit 17. Der Sohn hatte den Führerschein bereits mit 17 machen wollen, um nicht zeitgleich mit den Abiturprüfungen und dem Führerschein belastet zu sein. (Az.: 609 F 2941/13). Quelle: spx, dpa |