Das Handy-Verbot am Lenkrad gilt nur bei laufendem Motor. Wer an einer roten Ampel mit ausgeschaltetem Motor hält, darf ganz legal zum Telefon greifen.
Hamm - Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei, teilte das Gericht am Dienstag mit. |
