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Lüneburger VW-Händler muss Passat zurücknehmen - Urteil: Diesel-VW muss zurückgekauft werden

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Das Landgericht Lüneburg urteilt gegen VW: Ein Händler muss den Passat eines Kunden zurückkaufen. Die Reparatur habe sich zu lange verzögert.

Passat-Rückruf wegen Abgas-Software: In einem Fall muss der VW-Händler das Mittelklassemodell zurückkaufen (vorbehaltlich Revision) Passat-Rückruf wegen Abgas-Software: In einem Fall muss der VW-Händler das Mittelklassemodell zurückkaufen (vorbehaltlich Revision) Quelle: dpa/Picture Alliance

Lüneburg – Derzeit klagen viele VW-Fahrer auf die Rücknahme ihrer manipulierten Diesel-Pkw. Ihre Begründungen ähneln sich: Die illegale Motorsoftware stelle einen Mangel dar, den der Händler beheben muss. Ist das nicht (fristgerecht) möglich, müsse er das Fahrzeug zurückkaufen. Bisher urteilten in Deutschland das Landgericht München (Az.: 23 O 23033/15) und das Landgericht Passau im Sinne der Kläger: Die Händler müssen einen Seat Ibiza beziehungsweise einen VW Touran zurücknehmen.

Landgericht Lüneburg: Urteil gegen VW

Jetzt verhandelte das Landgericht Lüneburg in einem ähnlichen Fall. Ein VW-Fahrer hatte seinem Händler nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals eine Frist von zwei Monaten zur Behebung der Diesel-Problematik gesetzt. Diese Frist konnte der Händler nicht einhalten – für den 1,6-Liter-Motor im VW Passat des Klägers gibt es bis heute keine vollständig genehmigte Lösung. Entsprechend konnte der Händler den Mangel nicht beheben.

Das Landgericht entschied, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Der tatsächliche Stickoxidausstoß weiche von den vertraglich zugesicherten Eigenschaften ab. Zudem stufte das Gericht den Mangel als nicht unerheblich ein. Die Reparatur sei zwar schnell und günstig abgeschlossen, der Entwicklungsauffand sei aber immens.

Laut Gericht genüge die gesetzte Frist von zwei Monaten. Aus den besonderen Umstände des Abgasskandals dürfe dem Kläger kein Nachteil entstehen. Der Händler müsse das Fahrzeug zurückkaufen, abzüglich einer Nutzungspauschale. Im konkreten Fall wurde der Passat zum Teil über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass der finanzierenden Bank keine weiteren Zahlungsansprüche zustehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger wurde von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten. Nach eigenen Angaben vertritt sie mehr als 1.000 Geschädigte und hat bundesweit mehrere 100 Klagen eingereicht.

Klagen abgewiesen: Kein schwerer Mangel

Zeitgleich scheiterte eine ähnliche Klage in Düsseldorf. Ein Audi-Fahrer wollte sein Fahrzeug ebenfalls zurückgeben. Er hatte dem Händler aber keine Frist gesetzt, den Mangel zu beheben. Das Gericht beschied ihm wenig Aussichten auf Erfolg.

Der Richter ordnete den Sachverhalt anders ein. Es sei fraglich, ob ein so schwerer Mangel vorliege, dass eine Rückgabe gerechtfertigt sei – der Audi-Fahrer könne sein Fahrzeug praktisch ohne Einschränkungen nutzen. Eine arglistige Täuschung sei zudem nicht erkennbar. Der Händler habe nichts von den Manipulationen des Herstellers gewusst (Az.: 6 O 413/15).

Zur Rechtslage gibt es in Deutschland verschiedene Auffassungen. Bisher wurde ein Großteil der Klagen abgewiesen. Im ersten Prozess zu diesem Thema urteilte das Landgericht Bochum im März 2016, dass es sich bei der Manipulationssoftware nicht um einen erheblichen Mangel handelt.

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