Gerichte dürfen sich bei illegalen Straßenrennen auf Zeugenaussagen verlassen: Für ein Fahrverbot ist keine vorherige Absprache der Teilnehmer nötig.
Hamm - Wer an einem illegalen Rennen im Straßenverkehr teilnimmt, riskiert Geldbuße und Fahrverbot. Der Nachweis einer vorherigen Absprache ist dafür nicht nötig, wie nun das Oberlandesgericht Hamm festgestellt hat. In dem verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der sich laut Zeugenaussagen in einem Kreisverkehr ein Rennen mit drei weiteren Pkw geliefert hatte. Der Fahrer bestritt das und behauptete, man habe sich im Freundeskreis lediglich gegenseitig die neu getunten Autos vorführen wollen. Eine Absprache zu einem Rennen habe es nicht gegeben. Dem Gericht jedoch reichten die eindeutigen Zeugenaussagen für eine Verurteilung aus. Das beobachtete Fahrverhalten spreche eindeutig für ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus dem Urteil. (Az.: 1 RBs 24/13). |