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Mangelhafter Pkw: BGH gibt Käufer von Neuwagen Recht - Urteil: Geld zurück bei mangelhaftem Neuwagen

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Der BGH stärkt mit einem Urteil die Rechte von Neuwagen-Käufern. Weist das Fahrzeug Mängel auf, kann der Kunde sein Geld vom Hersteller zurückverlangen, ohne Bedingungen.

Stellt der Kunde Mängel am Neuwagen fest, kann er sein Geld vom Hersteller zurückverlangen, ohne an Bedingungen gebunden zu sein Stellt der Kunde Mängel am Neuwagen fest, kann er sein Geld vom Hersteller zurückverlangen, ohne an Bedingungen gebunden zu sein Quelle: picture alliance / dpa

Karlsruhe - Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens kann vom Autohersteller sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Im konkreten Fall war ein BMW vor der Rückgabe an den Verkäufer weitgehend ausgebrannt. (Az.: VIII ZR 38/14)

Der BGH musste in dem konkreten Fall klären, welche Ansprüche der Käufer und spätere Kläger gegen die BMW-Niederlassung in Mannheim hat. Er hatte den Wagen 2009 gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben. Die Firma beseitigte zwar einen Teil der Mängel, den gesamten Vertrag wollte das Unternehmen aber nicht rückgängig machen. Im August 2012 kam es zu dem Brand - da befand sich der Wagen noch beim Käufer.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sprach ihm zwar rund 38.000 Euro zu - das ist der Kaufpreis abzüglich einer Summe für die jahrelange Nutzung des Wagens. Das OLG knüpfte die Auszahlung des Geldes aber an eine Bedingung: Der Käufer hätte die Ansprüche, die er an seine Kaskoversicherung wegen des Brandes hat, an BMW abtreten müssen. Das will die Versicherung aber nicht. Der BGH kippte das Urteil.

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