• Online: 1.857

Benzin statt Diesel getankt: Mietwagen-Kundin trägt Schuld - Urteil: Mieterin verletzte Sorgfaltspflicht

verfasst am

Wer einen Mietwagen fährt, muss den korrekten Sprit tanken - und darf sich nicht auf Annahmen verlassen. Sonst verletzt der Kunde seine Sorgfaltspflicht.

Wer einen Mietwagen tankt, muss sicherstellen, dass er den richtigen Kraftstoff einfüllt. Alles andere ist grob fahrlässig - lautet ein Urteil Wer einen Mietwagen tankt, muss sicherstellen, dass er den richtigen Kraftstoff einfüllt. Alles andere ist grob fahrlässig - lautet ein Urteil Quelle: dpa/Picture Alliance

Düsseldorf - Wer einen Pkw mietet, hat gegenüber der Autovermietung eine Sorgfaltspflicht – unter anderem darüber, den richtigen Kraftstoff zu tanken. Deshalb muss man vor dem Tankvorgang nachsehen, ob das Fahrzeug Benzin oder Diesel benötigt. Auf Annahmen aus dem Mietvertrag darf man sich nicht verlassen. Das hat das Amtsgericht München klargestellt.

In dem Fall hatte die Auto-Mieterin zwar zunächst ein Auto mit Benzinmotor gemietet. Während der Mietdauer wurde der Wagen aber getauscht, sie erhielt ein Diesel-Fahrzeug. Trotzdem hatte sie weiter Benzin getankt, bis der Wagen aufgrund der Falschbetankung liegen blieb.

Die Autofahrerin berief sich darauf, dass die Vermietgesellschaft das erste Auto zurückgefordert und ihr ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung gestellt habe. Beim Austausch hätte man sie auf den Wechsel der Kraftstoffart hinweisen müssen.

Das sah das Gericht anders, wie die Arag-Rechtschutzversicherung aus dem Urteil zitiert. Die Mieterin habe ihre Sorgfaltspflicht aus dem Mietverhältnis verletzt. Trotz deutlicher Hinweise auf dem Tankdeckel und -verschluss habe sie grob fahrlässig Benzin statt Diesel getankt. Es sei eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Tankvorgang eines fremden Fahrzeugs über den zulässigen Kraftstoff zu informieren. (Az. 113 C 27219/14)

 

Quelle: SP-X

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
56
Hat Dir der Artikel gefallen? 7 von 7 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
56 Kommentare: