Tempolimit plus Zusatzschild mit Schneeflocke? Laut aktuellem Urteil gilt das Tempolimit auch dann, wenn weit und breit keine weiße Flocke zu sehen ist.
SP-X/Hamm - Das Zusatzschild „bei Nässe“ unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung beschränkt das Tempolimit auf den nassen Straßenzustand. Anders ist es beim Schild, das eine stilisierte Schneeflocke zeigt. Hier muss langsam gefahren werden, auch wenn es nicht schneit, entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Siegen. Ein Fahrer hatte sich gerichtlich gegen Bußgeld und Fahrverbot gewehrt. Er war mit 125 Kilometern pro Stunde auf einer Bundesstraße gefahren. Ein elektronisch gesteuertes Verkehrsschild begrenzte die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Unter dem Tempolimit war das Zusatzzeichen mit stilisierter Schneeflocke (s. Bild) angebracht. Der Fahrer war der Meinung, dann gelte das Tempolimit nur bei Schnee. Zumindest sei die Kombination irreführend. Richter: Kennzeichen enthält keine BeschränkungDas Gericht sah dies anders. Das Zusatzschild enthalte bei zweckorientierter Betrachtungsweise einen Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren solle. Daher sei es „eigentlich entbehrlich“. Das Schild, erfüllt dem Urteil zufolge die Funktion, die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeit zu erhöhen. Es enthalte keine Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. (Az. 1 RBs 125/14) Die Straßenverkehrsordnung (StVo) regelt die Funktion von Verkehrszeichen inklusive der so genannten Zusatzzeichen in den Paragraphen §39 bis §41. Als Gefahrenzeichen wurde das Schneeflockensymbol 2009 abgeschafft, als Zusatzzeichen wird es weiter verwendet. Wörtlich warnt es vor der „Gefahr unerwarteter Glatteisbildung“. |