Sommer- oder Winterreifen? Wer im Winter auf die falschen Gummis setzt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Jedenfalls dann, wenn er grob fahrlässig handelt.
Papenburg - Wer im Winter auf Sommerreifen fährt, lebt gefährlich. Kommt es zum Unfall, kann die Versicherung womöglich ihre Leistung kürzen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Papenburg ist das aber längst kein Automatismus. Wer nicht grob fahrlässig handelt, bekommt seinen Schaden von der Kasko womöglich trotzdem ersetzt, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). In dem Fall war ein Autofahrer im Januar gegen 5:00 Uhr morgens von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Seine Versicherung wollte ihm seinen Schaden nur zur Hälfte erstatten. Begründung: Der Mann fuhr auf Sommerreifen. Der Mann klagte, das Gericht gab ihm recht. Zwar sei es geboten, bei 1,8 Grad Winterreifen zu nutzen. Doch an jenem Morgen gab es weder Schnee oder Glätte noch Regen. Auch habe der Fahrer unterwegs keine Probleme gehabt und sich nicht grob fahrlässig verhalten. Deshalb entscheid das Gericht, die Versicherung müsse ihm den vollen Betrag ersetzen. Generell gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht, die sich nicht nach Zeiträumen orientiert. "Das heißt, dass Autofahrer auf Winterreifen fahren müssen, wenn es die winterlichen Straßenverhältnisse gebieten", sagt Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV. Quelle: dpa |