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Bosch und VW wollen Herausgabe von US-Ermittlungsakten verhindern - US-Akten sollen in den USA bleiben - finden VW und Bosch

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VW und Bosch wollen verhindern, dass Material aus US-Ermittlungen Klägern in Europa zur Verfügung steht. Sie berufen sich dabei vor allem auf Formfehler.

Ermittlungsakten aus US-Verfahren sollen nach dem Willen von Bosch und VW nicht in europäischen Verfahren eingesetzt werden Ermittlungsakten aus US-Verfahren sollen nach dem Willen von Bosch und VW nicht in europäischen Verfahren eingesetzt werden Quelle: dpa/picture-alliance

San Francisco/Stuttgart - Ermittlungsakten aus den USA sollen nicht nach Europa gelangen. Das wünschen sich Bosch und der Volkswagen Konzern. Anwälte beider Unternehmen appellierten, dass der Berg an Daten und Dokumenten Klägern in europäischen Rechtsstreitigkeiten nicht zugänglich gemacht werden dürfe. Entsprechende Anträge gingen am Samstag beim zuständigen US-Gericht in San Francisco ein.

Die Unternehmen wollen damit verhindern, dass das bereits mehr als 20 Millionen Seiten umfassende Material, das von Ermittlern im US-Rechtsstreit zusammengetragen wurde, etwa auch für die am Landgericht Braunschweig gebündelten Anlegerklagen verwendet werden kann. "Eine Partei in einem deutschen Zivil-Rechtsstreit unterliegt keiner generellen Pflicht, alle relevanten Fakten und Beweismittel umfassend offenzulegen", erklärte dazu ein Audi-Vertreter.

Volkswagen findet Anträge der Kläger unzulässig

Klägeranwälte, die auch in Europa Schadenersatz erstreiten wollen, versuchen schon lange, an die Dokumente heranzukommen. VW lehnt dies unter anderem mit der Begründung ab, dass dieses Material speziell für Verfahren unter US-Recht gesammelt worden und die Relevanz für Ermittlungen im Ausland nicht ausreichend belegt sei. Zudem berufen sich die Anwälte der Unternehmen auf verschiedene Formfehler, die Anträge von Klägern "verfahrensrechtlich unzulässig" machten.

Die VW- und Bosch-Vertreter argumentieren etwa, dass der US-Sitz der Konzerne nicht im betreffenden Gerichtsbezirk in Nord-Kalifornien liege, wo das Anliegen vorgebracht wurde. Außerdem sei nicht überzeugend dargelegt worden, warum die in US-Verfahren gelieferten Informationen "im Großen" auch für denkbare Schadenersatz-Ansprüche von Kunden in Europa von Bedeutung sein sollten. "Aus diesen Gründen sollte das Gericht die Anträge ablehnen."

Bosch: Wir folgen dem "Prinzip der Legalität"

Bosch hatte Software an Volkswagen geliefert, die von dem Autobauer auch für dessen massenhaften Abgasbetrug genutzt wurde. In den USA werfen Behörden, Staatsanwälte und geschädigte Diesel-Besitzer dem Stuttgarter Unternehmen eine Schlüsselrolle in der Affäre vor. Es gebe keinen Zweifel daran, dass Bosch ein aktiver Mittäter sei und volle Kenntnis von Volkswagens Tricksereien gehabt hätte.

Während VW frühzeitig ein Schuldgeständnis abgegeben und bereits einen bis zu 15,3 Milliarden Dollar teuren Vergleich mit US-Klägern ausgehandelt hat, steht eine Einigung bei Bosch bislang aus.

Bosch selbst wollte sich am Samstag nicht näher zu dem Schreiben an das Gericht äußern. Das Unternehmen hielt sich zuvor schon bedeckt. Grundsätzlich folge man bei der Produktentwicklung dem "Prinzip der Legalität" - ob dies in der Vergangenheit aber stets geschehen sei, wolle er nicht kommentieren, sagte Bosch-Cheflobbyist Peter Biesenbach Mitte September bei einer Anhörung im EU-Parlament.

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Quelle: dpa

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