Vor allem in Großstädten wie Berlin nutzen Autofahrer die Busspur, um im Berufsverkehr schneller ans Ziel zu kommen. Erlaubt ist das aber nicht.
Quelle: picture alliance / dpa München/Berlin - Autofahrer, die unerlaubt die Busspur befahren, müssen mit einer Geldbuße von 35 Euro rechnen. Wenn sie zum Beispiel einen Bus behindern und dabei erwischt werden, wird ein Verwarnungsgeld in dieser Höhe fällig, sagte Jost Kärger, Jurist beim ADAC in München. Findet der Verkehrsverstoß ohne Behinderung anderer statt, wird das laut Bußgeldkatalog mit 15 Euro geahndet. Außerdem kann die Vollkasko ihre Leistung kürzen, wenn sie belegen kann, dass das unerlaubte Befahren der Busspur zu dem Unfall geführt hat, sagt Kärger. "In der Haftpflicht hat es dagegen keine Auswirkungen", erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Laut dem ADAC sind Busspuren sogenannte Sonderfahrstreifen, die entweder zeitweise oder komplett für den Verkehr von Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gedacht sind. Oft dürfen auch Taxis und Reisebusse die Spuren nutzen. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |