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Recht: Arbeitgeber darf die Wahl des Verkehrsmittels nicht einschränken - Verkehrsmittel zur Arbeit ist frei wählbar

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Mitarbeitern ist es freigestellt, wie sie ihre Arbeit erreichen. Der Chef darf die Wahl des Verkehrsmittels nicht vorschreiben, wie das Arbeitsgerichts Berlin urteilte.

Ob mit dem Auto oder der Bahn zur Arbeit: Das Unternehmen darf dem Angestellten keine Vorschriften über die Wahl des Verkehrsmittels machen Ob mit dem Auto oder der Bahn zur Arbeit: Das Unternehmen darf dem Angestellten keine Vorschriften über die Wahl des Verkehrsmittels machen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Mitarbeiter müssen sich von ihrem Arbeitgeber nicht vorschreiben lassen, wie sie zur Arbeit kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie schweres Werkzeug mit sich führen müssen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 12.594/14).

In dem verhandelten Fall schickte ein Arbeitgeber einen Schlosser zu Einsätzen an verschiedenen Orten. Der Mann muss einen rund 35 Kilo schweren Werkzeugkoffer mitbringen. Er fuhr mit seinem Auto zu den Einsätzen oder zum Betrieb. Der Arbeitgeber wollte, dass der Mitarbeiter mit Bahn oder Bus fährt und wies ihn entsprechend an. Der Mann widersetzte sich jedoch den Anweisungen und fuhr weiter mit seinem privaten Auto. Nach Abmahnungen kündigte ihm der Arbeitgeber.

Zu Unrecht. Es überdehne das Direktionsrecht des Arbeitgebers, wenn er dem Arbeitnehmer Vorschriften darüber macht, wie er zur Arbeit kommt. Nicht ausreichend ist der Hinweis, dass der 35 Kilo schwere Werkzeugkoffer Rollen hat. Der Mitarbeiter sei grundsätzlich nicht zur Anreise per Bahn oder Bus verpflichtet.

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