Nach einem Unfall mit Totalschaden muss die gegnerische Versicherung auch den Kraftstoff ersetzen, der sich noch im Fahrzeugtank befunden hat.
Solingen - So urteilte das Amtsgerichts Solingen (Az.: 12 c 638/12). In dem verhandelten Fall wurde der Wert der verbliebenen 55 Liter Sprit im Tank bei einem angenommenen Literpreis von 1,40 Euro auf 77 Euro taxiert. Diesen Betrag musste die Versicherung der Gegenseite erstatten. Das Abpumpen des Tankinhalts sei dem Geschädigten nicht zuzumuten gewesen, entschied das Gericht - zumal das wiederum Kosten verursacht hätte. Außerdem sei abgepumpter Kraftstoff nicht so werthaltig wie Sprit von der Zapfsäule an der Tankstelle. Aus diesem Grund habe der Geschädigte auch nicht gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen.
Quelle: dpa |