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Trotz Urteil: Ölspurbeseitigung und Kostenübernahme - Versicherung weigerte sich, voll zu zahlen

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Die Beseitigung einer Ölspur kann hohe Kosten verursachen. Dennoch gilt: Wer dafür zahlen muss, darf auf dem Recht beharren, das günstigste Angebot zu wählen.

Eine Ölspur auf der Fahrbahn kann vor allem für Zweiradfahrer zu einer Gefahr werden Eine Ölspur auf der Fahrbahn kann vor allem für Zweiradfahrer zu einer Gefahr werden Quelle: picture alliance / dpa

Braunschweig - Wenn das Fahrzeug eines Autofahrers eine Ölspur verursacht, muss seine Versicherung die Kosten für deren Beseitigung bezahlen. Aber die Abrechnung muss so beschaffen sein, dass sich der günstigste Betrag ergibt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig (Az: 7 O 1738/15) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Im verhandelten Fall liefen aufgrund eines defekten Ölfilters bei einem Auto vier Liter Öl aus. Das verteilte sich auf einer Länge von drei Kilometern auf der Fahrbahn. Die Straßenmeisterei beauftragte eine Firma mit der Beseitigung. Die Kosten von 9.000 Euro sollte die Versicherung des Fahrers übernehmen, die sich weigerte, die gesamte Summe zu zahlen.

Die Sache ging vor Gericht. Das Urteil: Generell müsse der Fahrer respektive seine Versicherung für die Beseitigung bezahlen. Doch dabei müsse stets das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. Das heißt, dass sich bei der Abrechnung immer der günstigste Preis ergeben müsse. Das sei in diesem Fall nicht passiert.

Denn der höhere Preis sei aufgrund einer Staffelung zustande gekommen. Danach veränderte sich der Preis pro Quadratmeter, je größer die Fläche wurde. Die Pauschale, die die Firma auch im Angebot angegeben hatte, wäre aber günstiger gewesen. So wurde die neue Summe auf rund 6.800 Euro heruntergesetzt. Der Autofahrer kann in solchen Streitfällen wenig machen. Generell rät der DAV dazu, in jedem Fall alle Unterlagen sofort der eigenen Versicherung auszuhändigen.

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Quelle: dpa

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12 Kommentare:
Avatar von rpalmer "Der User"
Saab
Fri Sep 16 12:29:13 CEST 2016

Warum hat die Firma den Beauftragenden schon nicht darauf aufmerksam gemacht, dass es eine günstigere Variante gibt? Ach ja, stimmt. Da wäre weniger verdient.

Avatar von ConvoyBuddy "schraubender Opa"
Opel
Fri Sep 16 12:34:58 CEST 2016

Zitat:

@rpalmer schrieb am 16. September 2016 um 12:29:13 Uhr:

Warum hat die Firma den Beauftragenden schon nicht darauf aufmerksam gemacht, dass es eine günstigere Variante gibt? Ach ja, stimmt. Da wäre weniger verdient.

Die Straßenmeisterei hat die Firma beauftragt, steht doch so im Artikel.

 

Und denen ist es schlicht und einfach scheißegal, was hinterher auf der Rechnung steht, da weder die Behörde noch deren Mitarbeiter die Kohle abdrücken müssen.

Avatar von Trennschleifer135516
Fri Sep 16 13:32:27 CEST 2016

So wie ich inzwischen die Versicherungsmafia einschätze, hätten sie auch die Gesamtzahlung der Summe abgelehnt selbst wenn es das günstigste Angebot gewesen wäre. Erstmal hinhalten, das hat Methode. Egal wer die Rechnung stellt.

So richtig klar ist mir das nicht. Aber mir scheint, als wäre nicht der Autofahrer auf den Mehrkosten sitzen geblieben. Es war ein Streit zwischen Versicherung und der Straßenmeisterei oder Reinigungsfirma. Letztere beide betrifft es wohl.

 

Hatte zuerst schlimmes vermutet, aber das kann wirklich nicht sein, der Fahrer/Halter hat da doch gar keine Chance, einzugreifen.

Der Versicherer tritt in die Haftung des Halters ein. Wenn er haftet, dann zahlt die Versicherung. Wenn nicht, dann nicht.

Letztlich ist die Sache ganz einfach. Der Geschädigte ist hier nicht seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen. Das ist aber nicht das Problem des Halters / Versicherers (Direktanspruch).

 

Das ist so als wenn einen Unfall verursache, der Geschädigte mit dem nicht mehr verkehrstüchtigen Fahrzeug weiterfährt und deswegen einen weiteren Unfall baut.

1. Schaden (hier: 6800€ ist mein Bier). Weiterer Schaden (hier: 2200€) eben nicht.

 

Der Geschädigte hat sich rational so verhalten, als wenn er den Schaden selber zahlen müsste.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. September 2016 um 20:08:38 Uhr:

Der Versicherer tritt in die Haftung des Halters ein. Wenn er haftet, dann zahlt die Versicherung. Wenn nicht, dann nicht.

Ja, das geht aus dem Text nicht so einfach hervor (und der Urteilstext ist nun wirklich besonders beschi... eiden). Danke für Dein Beispiel.

 

 

Zitat:

Letztlich ist die Sache ganz einfach. Der Geschädigte ist hier nicht seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen.

Ich glaube verstanden zu haben, dass das Amt den Reiniger ungeschickt beauftragt hat, Abrechnung nach einer Staffelpauschale statt zum Festpreis, der günstiger gewesen wäre. Außerdem war fast ein Kilometer zuviel berechnet, was ein Reiniger sogar korrigiert hat. Und diese fehlende Perfektion beim Schaden bezahlen hat die Versicherung nicht zahlen wollen. Wobei ich verstehen könnte, dass man nicht erst 2 Tage mit Anbietern rumverhandelt, bevor die Reinigung beginnt. Da müssen auch mal Fehler erlaubt sein

 

 

Hast Dich vertippt, besser:

Zitat:

Der Geschädigte hätte sich rational so verhalten müssen, als wenn er den Schaden selber zahlen müsste.

Gruß Ray

Wie ist das eigentlich ?

 

Ist die Suche und das Verhandeln um den Preis dem Gericht wichtiger als die sofortige Beseitigung des sicherheitsgefährdenden Ölfilmes ?

 

Typisch deutsches Bürokratendenken.

 

Die Straßenmeisterei hat richtig gehandelt weil Gefahr im Verzug war. Alles andere hat Nachrang.

 

Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln über das was bei uns vorgeht ...

Man könnte ja auch in Zukunft erstmal ein europaweites Ausschreiben machen wo Firmen zur Beseitigung des Ölfilms ein Angebot abgeben können. Der Günstigste bekommt halt den Zuschlag. Dann muss man halt mal die Autobahn 3 Wochen Sperren... Man kann es aber auch kompliziert machen :rolleyes:

 

MfG

W!ldsau

Zitat:

@W!ldsau schrieb am 18. September 2016 um 11:34:24 Uhr:

Man könnte ja auch in Zukunft erstmal ein europaweites Ausschreiben machen wo Firmen zur Beseitigung des Ölfilms ein Angebot abgeben können. Der Günstigste bekommt halt den Zuschlag. Dann muss man halt mal die Autobahn 3 Wochen Sperren... Man kann es aber auch kompliziert machen :rolleyes:

 

MfG

W!ldsau

Ja, so in etwa.

 

Spaß beiseite, es gab in dem Fall schon längst eine Ausschreibung und einen Abschluß mit Preisen. Das so vorbereitete musste nur noch abgerufen werden. Das war am Ende die bezahlte Leistung, die die Versicherung aber nicht zahlen wollte. Denn die Reinigungsfirma bot spontan(?) noch einen Festpreis, der günstiger war als die vereinbarten Sätze. Wahrscheinlich, weil hier bei knapp 3km Ölspur jedes normale Maß überschritten war und die Firma selbst an der hohen Summe zweifelte. Das ignorierte das Straßenverkehrsamt bzw. hielt sich an die vorvereinbarten Verträge. Gericht meinte, das hätten sie nicht ignorieren dürfen.

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Wed Sep 21 21:58:48 CEST 2016

Zitat:

@Ugolf schrieb am 17. September 2016 um 12:59:57 Uhr:

Wie ist das eigentlich ?

 

Ist die Suche und das Verhandeln um den Preis dem Gericht wichtiger als die sofortige Beseitigung des sicherheitsgefährdenden Ölfilmes ?

Nein, weil das Eine das Andere im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen hat. Ursache für den Rechtsstreit war einfach nur die Ignoranz der Verantwortlichen.

Zitat:

@Gnubbel schrieb am 16. September 2016 um 13:32:27 Uhr:

So wie ich inzwischen die Versicherungsmafia einschätze, hätten sie auch die Gesamtzahlung der Summe abgelehnt selbst wenn es das günstigste Angebot gewesen wäre. Erstmal hinhalten, das hat Methode. Egal wer die Rechnung stellt.

Wenn sich die Schwätzer einschalten wird es immer peinlich , weil sie meistens keinen Schimmer von Versicherungen haben.

 

Das hat nichts mit Versicherungsmafia zu tun , wie er schreibt , sondern nach der im BGB festgelegten

-Verschuldenshaftung - muss der Schaden so gering wie möglich gehalten werden .

Deshalb , noch mal an dieser Stelle , darf auch nicht nach einem unverschuldetem Unfall gleich ein

Leihwagen gemietet werden , sondern es muss immer erst die Versícherung gefragt werden .

Giovanni.

Avatar von Trennschleifer135516
Wed Oct 05 18:49:29 CEST 2016

Lesen können hilft: "selbst wenn es das günstigste Angebot gewesen wäre".