Dass das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gilt, auch bei kleinen Schäden, ist bekannt. Ärger kann es auch von der Versicherung geben. Bis zu 5.000 Euro teuren Ärger.
Frankfurt/Main - Zu forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug leicht touchiert, Zettel mit Adresse an den Scheibenwischer geklemmt und weitergefahren? Kann doch nicht so schlimm sein. Doch: Es handelt sich um die Straftat Fahrerflucht. Das ist bekannt. Fahrerflucht - auch eine kleine Delle oder Kratzer kann jedoch nicht nur Strafen nach sich ziehen. Auch der Versicherungsschutz ist gefährdet. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin. Sich als Unfallbeteiligter zu entfernen, ohne sich ausreichend kenntlich gemacht zu haben, gelte als Vertragsverletzung. Bis zu 5.000 Euro Regress könne der Versicherer vom Halter oder Fahrer fordern. Auch die Vollkasko-Versicherung müsse bei Fahrerflucht nicht zahlen. Das Vergehen der Fahrerflucht beschränkt sich nach Rechtsprechung auf Schäden, die in ihrer Reparatur mehr als 50 Euro kosten. Bei über 1.500 Euro und bei Personenschäden riskieren Autofahrer laut AvD neben einer Geldstrafe auch ihren Führerschein. Falls der Geschädigte nicht erscheint, müsse der Verursacher die Polizei rufen. Der Versicherung sollte er den Unfall innerhalb einer Woche melden. Die Länge der Wartepflicht hängt laut AvD nach der Rechtsprechung vom Ausmaß und von den Umständen des Unfalls ab. Einfach nur einen Zettel an die Windschutzschreibe zu klemmen, reiche allerdings nicht aus. Der könne etwa durch Regen unleserlich werden oder wegwehen.
Quelle: dpa |