Wer an der Kreuzung hupt, will oft nur schimpfen. Die Lichthupe nutzen dagegen viele, wenn sie anderen die Vorfahrt überlassen. Erlaubt ist das nicht, sagt das IFZ.
Essen - "Ach komm, fahr nur", will man dem anderen sagen. Und tut es mit Hilfe der Lichthupe. Haben viele schon hundertfach gemacht, hat jeder schon tausendmal gesehen. Nur: Erlaubt ist das nicht, wie das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) mitteilt. Denn laut Straßenverkehrs-Ordnung dürften Fahrer Schall- und Leuchtzeichen nur außerhalb geschlossener Ortschaften nutzen. Und auch nur dann, wenn sie Überholvorgänge ankündigen wollen oder sich und andere in Gefahr sehen.
Kann zu Missverständnissen führenDie Zweckentfremdung der Lichthupe ist nicht nur verboten, sie könne auch zu Missverständnissen führen. Als Beispiel nennt das ifz die Situation beim Auffahren auf die Autobahn: Wenn beim Einfädelversuch etwa ein herannahender Lkw aufblendet, kann das durchaus bedeuten, dass er den Biker auffahren lassen will. Doch gebe es auch Situationen, in denen der Lkw-Fahrer genau das Gegenteil mitteilen wolle. Besonders Biker sollten sich nicht auf das Signal der Lichthupe allein verlassen - auch dann nicht wenn diese korrekt verwendet wird. Das ifz rät: Geschwindigkeit runter und bremsbereit fahren, wenn die Intention des anderen Fahrers nicht klar ist. Quelle: dpa |
