US-Anlegerklagen gegen VW werden vor US-Gericht verhandelt -
Volkswagen muss in Kalifornien ran
verfasst am 05.01.2017Ungünstige Vorzeichen für VW: Der Konzern wollte die Klagen einiger US-Investoren nach Deutschland verlegen. Doch der zuständige US-Richter lehnte das jetzt ab.
VW-Händler in Woodland Hills, Kalifornien: Ein Teil der Klagen von US-Investoren gegen den Konzern wird weiterhin in den USA verhandelt
Quelle: dpa/Picture Alliance
San Francisco - VW und der ehemalige Konzernchef Martin Winterkorn müssen sich weiterhin auch in Kalifornien mit Klagen von US-Investoren auseinandersetzen. Der zuständige Richter Charles Breyer wies am Mittwoch den Antrag ab, den Rechtsstreit nach Deutschland zu verlegen, wo der größte Teil der Anlegerklagen verhandelt wird.
In dem US-Verfahren sind auch Konzerntochter Audi sowie amtierende und ehemalige Manager wie VW-Markenchef Herbert Diess und Ex-USA-Chef Michael Horn angeklagt. Der Fall ist allerdings nur ein Nebenschauplatz der diversen US-Rechtsstreitigkeiten in der "Dieselgate"-Affäre.
Bei den Klägern handelt es sich vor allem um US-Pensionsfonds, die nicht direkt in VW-Aktien, sondern in sogenannte Aktien-Hinterlegungsscheine investiert hatten. Diese Wertpapiere stellen eine außerbörsliche Alternative zum Handel von ausländischen Unternehmen am US-Kapitalmarkt dar.
Die Kläger wollen Entschädigung für die Kursverluste erstreiten, die sie durch den VW-Skandal erlitten haben. Das wollen auch viele Aktionäre, doch ihre Klagen - einschließlich der internationaler Anleger - werden in einem Sammelverfahren am Landgericht Braunschweig verhandelt. VW weist den Vorwurf zurück, Investoren nicht rechtzeitig über die Risiken durch die Abgasaffäre informiert zu haben. Quelle: dpa Zurück zur Startseite |
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