Sind für E-Autos reservierte Stellplätze an öffentlichen Ladesäulen mit Parkplätzen gleichzusetzen? Nein, entschied nun ein Berliner Gericht.
Berlin - Fahrer von Elektroautos haben laut einem Berliner Urteil nur dann ein Parkvorrecht auf entsprechend ausgewiesenen Plätzen, wenn sie ihren Wagen dort auch aufladen. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Ein Fahrer hatte vergeblich gegen ein Abschleppunternehmen geklagt, das ihm 150 Euro in Rechnung gestellt hatte. Das Urteil (Az. 227 C 76/16) wurde nach Angaben des Gerichts vom Freitag bereits am 16. November 2016 gesprochen. Der Kläger hatte ein gemietetes Elektrofahrzeug auf einem Straßenabschnitt abgestellt, der zur Privatstraße umgewidmet und mit einem Halteverbotsschild versehen worden war. Auf einem zweiten Schild stand "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei". Der Fahrer schloss das Auto jedoch nicht an, da eine der beiden vorhandenen Ladestationen belegt war und bei der zweiten das Kabel nicht zum Fahrzeug passte. Vor Gericht argumentierte der Kläger, die Eigentümerin der Privatstraße habe kostenfreien Parkraum für alle Elektrofahrzeuge anbieten wollen. Dieser Ansicht folgte das Gericht aber nicht. Der Fahrer legte Berufung gegen das Urteil ein. Quelle: dpa |