• Online: 3.209

Urteil: Parkvorrecht für Elektroautos gilt nur zum Aufladen - Vor dem Parken Schilder lesen

verfasst am

Sind für E-Autos reservierte Stellplätze an öffentlichen Ladesäulen mit Parkplätzen gleichzusetzen? Nein, entschied nun ein Berliner Gericht.

Urteil: Befindet sich eine Ladesäule im Parkverbot, muss dort auch geladen werden. Einfach nur Parken ist nicht erlaubt Urteil: Befindet sich eine Ladesäule im Parkverbot, muss dort auch geladen werden. Einfach nur Parken ist nicht erlaubt Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Fahrer von Elektroautos haben laut einem Berliner Urteil nur dann ein Parkvorrecht auf entsprechend ausgewiesenen Plätzen, wenn sie ihren Wagen dort auch aufladen. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden. Ein Fahrer hatte vergeblich gegen ein Abschleppunternehmen geklagt, das ihm 150 Euro in Rechnung gestellt hatte. Das Urteil (Az. 227 C 76/16) wurde nach Angaben des Gerichts vom Freitag bereits am 16. November 2016 gesprochen.

Der Kläger hatte ein gemietetes Elektrofahrzeug auf einem Straßenabschnitt abgestellt, der zur Privatstraße umgewidmet und mit einem Halteverbotsschild versehen worden war. Auf einem zweiten Schild stand "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei". Der Fahrer schloss das Auto jedoch nicht an, da eine der beiden vorhandenen Ladestationen belegt war und bei der zweiten das Kabel nicht zum Fahrzeug passte.

Vor Gericht argumentierte der Kläger, die Eigentümerin der Privatstraße habe kostenfreien Parkraum für alle Elektrofahrzeuge anbieten wollen. Dieser Ansicht folgte das Gericht aber nicht. Der Fahrer legte Berufung gegen das Urteil ein.

Quelle: dpa

Zurück zur Startseite

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
33
Hat Dir der Artikel gefallen? 5 von 5 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
33 Kommentare:

Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist und man weiterparkt? Das bloße Einstöpseln dürfte doch wohl kaum als Berechtigung ausreichen.

Sehr gute Frage. Das habe ich mich auch direkt gefragt.

Avatar von Standspurpirat50593
Fri Jan 06 16:26:41 CET 2017

Bekommt doch keiner mit ;)

Hauptsache der Stecker steckt und gut ist.

 

Wobei, wenn du den neuen Tesla mit 100kWh rammleer an eine 3,6kW Schnarchladesäule stellst, dann kannst du ja schon mal was länger parken - parken ist ja falsch, es muss laden heißen.

Was ja so nicht passieren wird ^^

 

Naja, diese Ladesäulen sind ja nur was im Innenstadtbereich um genau so etwas wie oben beschrieben zur Verfügung zu stellen(Parkplätze und für das saubere Image, was ja auch zu begrüßen ist). Die Zukunft geht ja zu >300kW Ladeleistung.

Da sei allen E-Mobil Besitzern angeraten, ständig die neuesten Urteile zu

derartigen "Problemen"zu verfolgen, damit Ihnen Sowas wie hier geschehen

erspart bleibt. Ich persönlich bin mit einem Benziner hin und wieder

"gezwungen " auf einem der meist leeren zwei Ladeplätzen beim Sport-

Studio meiner Frau zu warten. Ich sitze im Auto,angegurtet, mit steckendem

Schlüssel, um sofort, sollte ein E-Mobil zum Laden kommen, den Platz zu

räumen.

Meine Vorgehensweise, (ich habe noch von Anwalt.de die neuesten Urteile

zu solchem Vorgehen ) im Handschuhfach parat. Sowohl die Berliner Polizei,

als auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben sich an mir "abgearbeitet."

In Berlin gibt es kein Gesetz, Was allein die Beschilderung auf irgendeine

Weise dazu vorschreibt. Ich bin stets anwesend, sitze Abfahrbereit am

Steuer und behindere bei Überprüfung Niemanden. Bisher ist mein Tun

immer gutgegangen...............Gruss aus Berlin

Dafür gibt es die LEDs am Ladeanschluss. Bei Tesla blinken die LEDs während der Ladevorgangs und bleiben an, wenn der Ladevorgang beendet ist. Zusätzlich gibt es die App um sich den Ladezustand aufs Handy zu holen. Das sollte bei anderen Hersteller ähnlich sein.

Die Freigabe während des Ladevorgangs ist eindeutig. Vielleicht lässt sich noch argumentieren, dass man nicht 3 Uhr nachts aufstehen und sein Auto umparken muss.

Avatar von Reifenfüller17298
Fri Jan 06 18:35:09 CET 2017

So ein Schwachsinn! Da Laden nicht wie Tanken in 5 Minuten erledigt ist, soll man seinen Tagesablauf jetzt auch noch nach dem Ladestand seines Autos ausrichten. Und da wundert man sich, dass die Dinger nicht gekauft werden ...

OpenAirFan

@OpenAirFan: Ich halte das für alles andere als "Schwachsinn". Das Urteil beugt einer Unsitte vor, die sich schon teilweise zeigt. Nämlich das Blockieren von Ladesäulen obwohl das eigene Auto schon längst fertig geladen hat. Aber es parkt ja so gut und man muss sich keinen Parkplatz suchen...dann lässt man es doch einfach stehen. Nach mir die Sintflut...

 

Gerade diesem Verhalten soll das Urteil einen Riegel vorschieben. Dass es da nun jemanden getroffen hat der offenbar Pech hatte, weil er gar nicht dort laden konnte ist wieder was anderes...wegfahren hätte er trotzdem müssen.

Avatar von benprettig
Mercedes
Fri Jan 06 19:00:15 CET 2017

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 6. Januar 2017 um 18:35:09 Uhr:

So ein Schwachsinn! Da Laden nicht wie Tanken in 5 Minuten erledigt ist, soll man seinen Tagesablauf jetzt auch noch nach dem Ladestand seines Autos ausrichten. Und da wundert man sich, dass die Dinger nicht gekauft werden ...

OpenAirFan

Schwachsinnige Antwort. Es ist kein Parkplatz sondern ein öffentlicher Ladeplatz. Der Wagen wird schon anzeigen oder der Besitzer hat Erfahrungswerte wie lange es ca. dauert. Und ob angeschlossen abgeschleppt worden wäre...

 

In ner eingeschränkten Parkverbotszone zum Be- und Entladen darf man auch nur für den angegebenen Zweck parken. Oder Behindertenparkplatz, oder reservierter Privatparkplatz.

 

Der E-Mieter hätte halt einfach das Schild lesen sollen.

 

In der Innenstadt macht es auch Sinn, das diese häufig sehr günstig gelegenen E-Ladeplätze nur kurz- bis mittelfristig ZUM LADEN belegt werden. Und kein kostenfreies Dauerparken ermöglicht wird. Es ist ein Service fürs mal eben nachladen und bei 2h für ein Restaurantbesuch oder Besorgungen angenehm priviligiert kostenfrei beim Laden parken zu dürfen.

Also wenn das so explizit ausgeschildert ist,

Zitat:

Auf einem zweiten Schild stand "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei".

, weiß ich echt nicht was es daran nicht zu verstehen gibt ?!

 

Ja gut, eingesteckt/fertiggeladen/...das mag noch so eine Details-Sache sein.

Aber mal so eben, unplugged hingepflanzt...:mad:

Avatar von Trennschleifer48069
Fri Jan 06 19:45:33 CET 2017

Wenn zwei Ladestation vorhanden sind, dann sollten doch beide die gleichen Kabeln bzw Adapter haben oder? Wäre ja sonst Blödsinn zwei Ladeflächen anzubieten. Ob ein E-Auto Mieter wirklich nachladen muss? Ob ein Analphabet überhaupt Auto fahren sollte?

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Fri Jan 06 20:43:25 CET 2017

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 6. Januar 2017 um 19:45:33 Uhr:

Ob ein E-Auto Mieter wirklich nachladen muss?

Hin und wieder muß er das.

 

Wo liegt bei deiner Frage der Bezug zu dem im Eröffnungsbeitrag vorgestellten Urteil? :confused:

Zitat:

Der Fahrer schloss das Auto jedoch nicht an, da eine der beiden vorhandenen Ladestationen belegt war und bei der zweiten das Kabel nicht zum Fahrzeug passte.

Stell Dir vor, du fährst an die Tankstelle und der Zapfhahn passt nicht zum Auto und du wartetest neben der Zapfsäule die passt, damit du bald tanken kannst.

 

Unglaublich.

 

E-Auto ... ist das jetzt die Zukunft oder zurück in die Vergangenheit?

Krasser, du stehst an der Zapfsäule die du nicht nutzt, gehst weg (Zigaretten kaufen, k.A.,...lange genug das sogar abgeschleppt wird)

 

Denn während dessen müssen sonst andere warten, die dort Zapfen wollen/können !

 

PS: Der Kläger argumentiert ja sogar mit vermeintlich freiem parken ! statt mit mangelnder lade-möglichkeit !! also sich selbst noch reingeritten !

Avatar von Drahkke "Vordenker"
Fri Jan 06 22:00:26 CET 2017

Die Tatsache, daß der Kerl gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat, beweist zumindest, daß er rein gar nichts kapiert hat. :D