Die Autobahn 20 darf vorerst nicht weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht sieht Probleme beim Wasser- und Artenschutz, die erst ausgeräumt werden müssten.
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein vorerst ausgebremst. Der Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9 Kilometer langes Teilstück von der A7 bis Wittenborn (Kreis Segeberg) sei "rechtswidrig und nicht vollziehbar", entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig. Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Nabu (Az.: 9 A 8.17). Eine zweite Klage eines Grundstücksbesitzer-Ehepaars wurde vorläufig ausgesetzt. Die Bundesverwaltungsrichter hegten vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken. Die Planung sei "zwar in erheblichen Teilen - aber nicht vollständig - frei von Fehlern", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung. Die Planer in Kiel müssen nun nachbessern. Ein Knackpunkt ist das europäische Wasserrecht. Die Überprüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe erheblich hinter den Anforderungen zurück. Die Fischfauna in den vom Autobahnbau betroffenen Gewässern sei nicht ausreichend bewertet worden. Wie sich die Chloridbelastung durch Tausalz entwickele, sei erst in der mündlichen Verhandlung Anfang November in Leipzig dargelegt worden. Artenschutzrechtliche Fehler sahen die Richter besonders in Bezug auf das Fledermaus-Winterquartier "Segeberger Kalkberghöhlen". Das sei europaweit bedeutsam, 30.000 Tiere überwinterten dort. Die Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in einer Verträglichkeitsprüfung untersucht werden müssen, erklärte der Senat. Die Leiterin des Amts für Planfeststellung Verkehr im Wirtschaftsministerium in Kiel, Gesa Volk, zeigte sich dennoch erfreut über das Leipziger Urteil. Ein Großteil der Planungen sei bestätigt worden. "Es sind nur ganz wenige kleine Bereich, wo wir nachbessern müssen." Wie lange die Planergänzungen dauern werden, konnte Volk nicht abschätzen. Auch Schleswig-Holsteins BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers wertete das Urteil als Erfolg. Das Gericht sei den wasser- und artenschutzrechtlichen Bedenken der Naturschützer gefolgt. Es könne ein wegweisendes Urteil für die weiteren A20-Abschnitte sein. Quelle: Sp-x |