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Recht: Unfall mit Fahrrad im Kreisverkehr - Vorfahrt missachtet: Radfahrer haftet mit

verfasst am

Ohne Beschilderung gilt im Kreisverkehr Rechts vor Links. Nimmt ein Radfahrer dem Auto die Vorfahrt, haftet er bei einem Unfall mit. Das bestätigt ein Gerichtsurteil.

Ohne Beschilderung gilt im Kreisverkehr: Rechts vor links Ohne Beschilderung gilt im Kreisverkehr: Rechts vor links Quelle: Picture Alliance

Hamm/Berlin - Bei einem Kreisverkehr ohne Beschilderung gilt rechts vor links. Verstößt ein Fahrradfahrer gegen diese Vorfahrtsregel, haftet er bei einem Unfall mit. Das ist etwa der Fall, wenn er einem von rechts kommenden Auto die Vorfahrt nimmt.

Übersieht der Autofahrer den Radler, und es kommt zu einem Unfall, haften beide. Das bestätigte das Oberlandesgerichts Hamm in einer Entscheidung am 17. Januar (Az.: 9 U 22/16).

Im verhandelten Fall fuhr eine 78-Jährige mit ihrem Fahrrad in einem Kreisverkehr. Sie nahm dabei einem einfahrenden Auto die Vorfahrt. Das Fahrrad kollidierte mit dem Wagen. Nach dem Unfall musste die Frau wegen eines Schienbeinkopfbruchs operiert werden. Deshalb verlangte sie als Schadenersatz 4.000 Euro sowie 10.000 Euro Schmerzensgeld.

 

Quelle: dpa

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
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44 Kommentare:
Avatar von metalhead79 "Schwermetaller"
Mercedes
Mon Apr 24 14:45:08 CEST 2017

Zitat:

Bei einem Kreisverkehr ohne Beschilderung gilt rechts vor links.

Ist jemandem ein solcher Kreisverkehr bekannt? Mir ist noch keiner begegnet.

 

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. April 2017 um 14:45:08 Uhr:

Zitat:

Bei einem Kreisverkehr ohne Beschilderung gilt rechts vor links.

Ist jemandem ein solcher Kreisverkehr bekannt? Mir ist noch keiner begegnet.

 

Gruß Metalhead

Doch, bei uns gibt es solche, übrigens vor ein paar Jahren erst neu angelegt! Sind zwar selten, daher recht tückisch!

Der Witz ist, das mit dem von links kommenden Radfahrer ist mir auch schon passiert, ging aber glimpflich aus, weil ich eben noch bremsen konnte. Hat den überhaupt nicht interessiert.

Hi,

 

früher war die Rechts vor Links Regelung üblich da gab es auch erheblich weniger Kreisverkehre.

 

Während meine FS hat mich mein Fahrlehrer immer durch 2 Kreisverkehre mit Rechts vor Links gejagt, keine Ahnung ob es die heute in der Form noch gibt.

 

ich denke das einige der wenigen alten Kreisverkehre evtl. mit der Regelung überlebt haben. Finde ich aber auch sehr ungünstig.

 

Gruß tobias

Avatar von metalhead79 "Schwermetaller"
Mercedes
Mon Apr 24 14:49:24 CEST 2017

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 24. April 2017 um 14:47:08 Uhr:

Doch, bei uns gibt es solche! Sind zwar selten, daher recht tückisch!

Hast mal 'nen Google-Link oder Koordinaten zu "uns"? ;)

 

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. April 2017 um 14:49:24 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 24. April 2017 um 14:47:08 Uhr:

Doch, bei uns gibt es solche! Sind zwar selten, daher recht tückisch!

Hast mal 'nen Google-Link oder Koordinaten zu "uns"? ;)

 

Gruß Metalhead

03238 Finsterwalde, Grabenstraße!

https://www.google.de/.../...6d2e6255e80!8m2!3d51.6316507!4d13.7103985

 

Die findet man eher im Innenstadtbereich, an Hauptverkehrsstraßen eher selten.

Avatar von Hansel84 "Alpinist"
Mon Apr 24 14:58:59 CEST 2017

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. April 2017 um 14:49:24 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 24. April 2017 um 14:47:08 Uhr:

Doch, bei uns gibt es solche! Sind zwar selten, daher recht tückisch!

Hast mal 'nen Google-Link oder Koordinaten zu "uns"? ;)

 

Gruß Metalhead

Hier zum Beispiel:

klick

(mit Street View)

Und wie geht es weiter? Vor allem warum haftet der Radfahrer mit. Wer rechts vor links nicht beachtet sollte die Schuld zu 100% tragen. Wie kommt der Autofahrer schon wieder dazu auch zu haften? Das kann jedem passieren. Und wenn die Oma zu dement ist die Verkehrsregeln zu kennen, dann darf sie nur mehr als Fussgänger am Verkehr teilnehmen.

Avatar von Cokefreak "45 TFSI, SB, FL"
Audi
Mon Apr 24 15:39:22 CEST 2017

Hier die Begründung des Gerichts:

Zitat: "Auch die Beklagte treffe ein gravierendes Verschulden an der Entstehung des Unfalls.

Beim Einfahren in das Rondell hab sie das bereits in das Rondell eingefahrene Fahrrad der Klägerin offensichtlich übersehen und daher ihre allgemeine Rücksichtnahmepflicht verletzt.

Hätte sie auf die Klägerin geachtet, wäre der Unfall für sie dadurch zu vermeiden gewesen, dass sie ihrer Einfahrt in das Rondell zurückgestellt hätte.

Sie sei zwar bevorrechtigt gewesen. Dies gebe ihr aber nicht das Recht, ihr erkennbar durch die Klägerin verletztes Vorfahrtsrecht ohne Rücksicht auf die Klägerin durchzusetzen.

Die Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge an der Entstehung des Unfalls rechtfertigten eine Haftungsquote von 60 % zulasten der Klägerin und von 40 % zulasten der Beklagten." Zitat Ende

Urteil komplett:

http://www.olg-hamm.nrw.de/.../037-17-Vorfahrt-im-Rondell.pdf

Avatar von Spurverbreiterung134024
Mon Apr 24 15:41:27 CEST 2017

>Vor allem warum haftet der Radfahrer mit.

 

deshalb http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0305/030503.php

 

schätze ich mal..

Zitat:

@lrlr schrieb am 24. April 2017 um 15:41:27 Uhr:

>Vor allem warum haftet der Radfahrer mit.

 

deshalb http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0305/030503.php

 

schätze ich mal..

Er meinte sicher, Warum haftet der Radfahrer NUR mit und nicht allein?

Avatar von Spurverbreiterung134024
Mon Apr 24 16:33:36 CEST 2017

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 24. April 2017 um 16:32:07 Uhr:

Zitat:

@lrlr schrieb am 24. April 2017 um 15:41:27 Uhr:

>Vor allem warum haftet der Radfahrer mit.

 

deshalb http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0305/030503.php

 

schätze ich mal..

Er meinte sicher, Warum haftet der Radfahrer NUR mit und nicht allein?

genau das steht im link..

Avatar von Spiralschlauch133495
Mon Apr 24 16:37:29 CEST 2017

[url= http://blog.burhoff.de/.../]Längere Bespechung[/url]

 

Der Inhalt von Motor Talk ist ziemlich dünn,weswegen ich die längere Besprechung verlinkt habe.

Wenn der Radfahrer im Blindflug unterwegs gewesen ist, ist es verständlich,das er Mitschuld ist.Allerdings wurde dem Autofahrer 60% auferlegt.

Zitat:

@MZBaghira schrieb am 24. April 2017 um 16:37:29 Uhr:

[url= http://blog.burhoff.de/.../]Längere Bespechung[/url]

 

Der Inhalt von Motor Talk ist ziemlich dünn,weswegen ich die längere Besprechung verlinkt habe.

Wenn der Radfahrer im Blindflug unterwegs gewesen ist, ist es verständlich,das er Mitschuld ist.Allerdings wurde dem Autofahrer 60% auferlegt.

Klägerin ist die Radfahrerin. Somit hat diese 60% und der Pkw-Fahrer 40%.

Avatar von Lewellyn "Vorfahrer"
BMW
Mon Apr 24 16:59:05 CEST 2017

Ich hab auch meine Jugend an einem Kreisverkehr ohne Schilder verbracht. Der war sogar aus allen Richtungen legal befahrbar. Ein echtes Unikum.

 

Mittlerweile hat man den südöstlichen Bogen zur Einbahnstrasse erklärt.

 

Aber ein Kreisverkehr ist der Kreis immer noch nicht geworden. https://goo.gl/maps/rEWYStutQUL2