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Recht: Unfall mit Fahrrad im Kreisverkehr - Vorfahrt missachtet: Radfahrer haftet mit

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Ohne Beschilderung gilt im Kreisverkehr Rechts vor Links. Nimmt ein Radfahrer dem Auto die Vorfahrt, haftet er bei einem Unfall mit. Das bestätigt ein Gerichtsurteil.

Ohne Beschilderung gilt im Kreisverkehr: Rechts vor links Ohne Beschilderung gilt im Kreisverkehr: Rechts vor links Quelle: Picture Alliance

Hamm/Berlin - Bei einem Kreisverkehr ohne Beschilderung gilt rechts vor links. Verstößt ein Fahrradfahrer gegen diese Vorfahrtsregel, haftet er bei einem Unfall mit. Das ist etwa der Fall, wenn er einem von rechts kommenden Auto die Vorfahrt nimmt.

Übersieht der Autofahrer den Radler, und es kommt zu einem Unfall, haften beide. Das bestätigte das Oberlandesgerichts Hamm in einer Entscheidung am 17. Januar (Az.: 9 U 22/16).

Im verhandelten Fall fuhr eine 78-Jährige mit ihrem Fahrrad in einem Kreisverkehr. Sie nahm dabei einem einfahrenden Auto die Vorfahrt. Das Fahrrad kollidierte mit dem Wagen. Nach dem Unfall musste die Frau wegen eines Schienbeinkopfbruchs operiert werden. Deshalb verlangte sie als Schadenersatz 4.000 Euro sowie 10.000 Euro Schmerzensgeld.

 

Quelle: dpa

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