Wer beim Rückwärtsfahren an eine gleichberechtigte Kreuzung gelangt, muss nicht umdenken. Vorfahrt hat der von rechts kommende Wagen. Vorsicht ist trotzdem geboten.
Essen - Wer an Kreuzungen Vorfahrt hat, das regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Grundsätzlich gilt laut Paragraf 8: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." Die Vorfahrtsregel rechts vor links gilt auch beim Rückwärtsfahren, so der TÜV Nord. Das heißt: Wenn ein Fahrzeug rückwärts von rechts zum Beispiel aus einer Sackgasse oder aus einer Straße ohne Wendemöglichkeit kommt, hat es Vorfahrt. Es sei denn, die Vorfahrt ist durch Verkehrszeichen besonders geregelt. Anders ist es auch, wenn Fahrzeuge aus einem Feld- oder Waldweg auf andere Straßen fahren: Hier gilt die Regel rechts vor links nicht. Trotz der eindeutigen Gesetzeslage betont die Straßenverkehrs-Ordnung in Paragraf 9 aber auch, dass ein Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht hat: "Er muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." Wer unvorsichtig rückwärts auf eine Kreuzung oder in eine einmündende Straße fährt, kann bei einem Unfall mit für den Schaden haftbar gemacht werden. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |