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Urteil: Unfall im Kreisverkehr - Vorsicht bei der Kreisel-Einfahrt

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Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr kommt es zum Unfall: Wer ist Schuld, wenn der Unfallhergang nicht genau geklärt werden kann?

Vorsicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr: Kommt es zu einem Unfall, trägt meist der neu einfahrende Verkehrsteilnehmer die Schuld Vorsicht bei der Einfahrt in den Kreisverkehr: Kommt es zu einem Unfall, trägt meist der neu einfahrende Verkehrsteilnehmer die Schuld Quelle: dpa/Picture Alliance

Saarbrücken - Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Wenn es dabei zu einem Unfall kommt, hat der Vorfahrtberechtigte im Kreisel vor Gericht die besseren Karten. Vor allem dann, wenn sich der Unfallhergang nicht vollständig aufklären lässt.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin (Az.: 13 S 196/113).

In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer, der beim Einfahren in einen Kreisel mit dem Wagen eines anderen kollidiert war, dessen Schadenersatzforderung in Höhe von 2.500 Euro nicht nachkommen. Seine

Begründung: Er habe sich mit seinem Auto schon vollständig im Kreisel befunden als es krachte. Der andere sei zu schnell gefahren.

Das Gericht sah die Schuld bei ihm: Könne ein Unfallhergang nicht exakt aufgeklärt werden, gehe das zulasten des Wartepflichtigen. Obendrein könne ein Kreisel wegen seiner Krümmung nur mit mäßigem Tempo durchfahren werden.

 

 

Quelle: dpa

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