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Eine Schleife macht noch kein Präsent - Vorsicht vor geschenkten Autos

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Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen? Nicht immer, wie ein zu seinem Geburtstag großzügig beschenkter Cabrio-Fahrer erkennen musste.

Kiel -Wer ein Auto geschenkt bekommt, kann nicht sicher sein, dass es in seinen Besitz übergeht. Ein Geschenkband und ein übergebener Schlüssel reichen nicht aus, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ihrem Freund zum Geburtstag ein mit einer Schleife geschmücktes Cabrio im Wert von 50.000 Euro übergeben. Zweitschlüssel und Fahrzeugbrief hatte sie behalten. Als das Paar sich ein Jahr später trennte, erhoben beide Parteien Anspruch auf das Auto.

Die Richter gaben der Frau Recht. Der „Beschenkte“ durfte laut Urteilsbegründung die Schlüsselübergabe und das geschmückte Auto allein nicht als Übereignung des Fahrzeugs verstehen. Vielmehr hätte seine damalige Freundin den Willen zur Schenkung auch in Worten zum Ausdruck bringen müssen. Das sei aber nicht geschehen.

Dem Beschenkten habe es daher klar sein können, dass es sich lediglich um die Überlassung eines Nutzungsrechtes handelte. (Az.: 3 U 69/11)

 

Quelle: SpotPress

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