Versuchen kann man es ja: Eine Frau verklagte den Betreiber eines Waschplatzes, weil er nicht mit Schildern vor möglicher Glätte im Winter warnte. Der Betreiber gewann.
Hamm - Autofahrer müssen sich im Winter an SB-Waschplätzen darauf einstellen, dass es gefährlich glatt sein kann. Der Betreiber haftet zumindest nicht dafür, wenn das Waschwasser gefriert und ein Autobesitzer ausrutscht. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-9 U 171/14), über die die "Neue juristische Wochenschrift" (Heft 44/2015) berichtet. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau im Februar bei Minusgraden ihr Auto auf einem SB-Waschplatz gewaschen. Als sie Müll entsorgen wollte, rutschte sie auf dem gefrorenen Waschwasser aus. Vom Betreiber verlangte die Frau Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er nicht auf Schildern darauf hingewiesen habe, dass das Waschwasser im Winter gefrieren kann. Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Zwar hat der Betreiber eines Waschplatzes eine Verkehrssicherungspflicht, erklärten die Richter. Allerdings gehen diese Pflichten nicht so weit, dass er im Winter nach jeder Benutzung der Eisbildung vorbeugen muss. Wer einen SB-Waschplatz benutzt, muss damit rechnen, dass Wasser auf den Boden spritzt. Und dass Wasser im Winter gefrieren kann, ist allgemein bekannt. |