Update: Formel-1-Boss Bernie Ecclestone wird von der Staatsanwaltschaft München wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue angeklagt.
München - Seit 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft München gegen den Formel-1-Chefvermarkter Bernie Ecclestone. Nun könnte der 82-jährige Brite in einem Prozess Stellung zu den Vorwürfen nehmen müssen: Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hat die Behörde Anklage gegen "Mr. Formel 1" erhoben.
Muss Ecclestone hinter Gitter?Ecclestone wird vorgeworfen, dem früheren BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky 2006 beim Verkauf der Formel-1-Anteile der Bank rund 44 Millionen US-Dollar Schmiergeld gezahlt zu haben. Gribkowsky war im vergangenen Juni vom Landgericht München wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte zugegeben, das Schmiergeld von Ecclestone erhalten und nicht versteuert zu haben. Die Gefängnisstrafe ist inzwischen rechtskräftig. Ecclestone war in diesem Verfahren als Zeuge gehört worden, durfte danach aber wieder gehen. Einen Haftgrund sahen die Ermittler nicht. Sollte es nun zu einem Prozess in München gegen den steinreichen Ecclestone kommen, könnte dies das Ende der Herrschaft des 82-Jährigen bei der Formel 1 bedeuten. Der Brite hatte bereits vor Monaten dem "Sunday Telegraph" gesagt, die Besitzergesellschaft CVC, die Ecclestone nach der Übernahme als Geschäftsführer der Königsklasse angestellt hatte, "wird wahrscheinlich gezwungen sein, mich loszuwerden, wenn die Deutschen mich holen. Es ist ziemlich klar, wenn ich eingesperrt würde." Ecclestones Anwälte wollen einen Prozess um jeden Preis verhindern. Die Entscheidung, ob die Beweislast einen Prozess rechtfertigt, muss der zuständige Richter am Landgericht erst noch treffen. Rücktritt bei AnklageFerrari-Präsident Luca di Montezemolo hatte Ecclestone einen Rücktritt nahegelegt, sollte es zur Anklage kommen. Weil er die Formel 1 liebe, werde Ecclestone der erste sein, der einen Schritt zurücktrete, "im Interesse der Formel 1". Der ganze Vorgang könne "die Formel 1 beschädigen", hatte der Italiener gesagt. Ecclestone hatte mit seinem nicht unumstrittenen Führungsstil aus der Königsklasse ein weltumspannendes Unternehmen gemacht. Die Formel 1 ist längst ein Milliardengeschäft. Der Formel-1-Boss hatte die Bestechungsvorwürfe stets bestritten und die Millionenzahlung an Gribkowsky als eine Art Schweigegeld dargestellt, damit dieser ihn nicht bei den britischen Steuerbehörden anschwärzt. Quelle: dpa |

Achja: Wenn ich meine Mutter zum Einkaufen mitnehme bzw. ich fahre, bin ich ja auch noch ihr Kind. Bzw. ich würde da ggf. auch parken wenn sonst nix in der Nähe frei ist, weil meine Mutter ziemliche Gehprobleme hat (allerdings zum Glück noch nicht einmal einen Rollator braucht, weswegen sie wohl garantiert keinen Behindertenparkausweis kriegen wird...).
notting
Das ist auch völlig in Ordnung. Zusammenfassend kann man sowas auch Familienparkplatz nennen.
Sobald aber auf dem Parkplatz ausgeschildert ist, dass dort die StVo gilt, kann man solche Schilder getrost ignorieren, genauso wie Frauenparkplätze oder Behindertenparkplätze mit falscher Beschilderung und was man sich sonst noch so einfallen lässt.
Ich find diese Kinderwagen Abstellplätze eine gute Sache, da sie breiter sind und jeder weiß der ein Kind hat, wie anstrengend es ist bei den engen Parklücken ein Kind anzuschnallen.
Was mich dann sauer aufstößt ist, da diese Parkplätze meist näher am Ausgang sind, somit auch von moralisch bedenklichen Leuten mitbenützt werden, die weder einen Kinderwagen besirzen oder einen Kindersitz im Fahrzeug haben.
Da will ich jetzt nicht davon reden das es auch Porche oder Mercedes Amg Fahrer sind sondern auch solche denen es Schlichtweg wurscht ist ob ich mich jetzt 2-3 Etagen höher Parken muss und mich aus dem kleinen Parkplatz zwengen muss und aufpassen muss das ich nicht noch ne Tür schramme, wenn ich das Kind rausbnehme.
Sry, das musste mal gesagt werden!
Naja dafür gibt es die Parkplätze ja auch, damit man mehr Platz zum räumen hat.
notting
Irrtum, denn es gilt dort immer noch das Hausrecht des Eigentümers. Der Hinweis auf die Gültigkeit des StVO entkräftet das Hausrecht nämlich nicht – dazu gibt es sogar mindestens ein Gerichtsurteil und, wenn ich mich recht erinnere, auch eine News hier bei MT.
Ich wurde mal von einem älteren Herren angepöbelt, dass ich keinen Kinderwagen dabei habe und auf dem Platz, laut dem Schild, nur Eltern mit Kinderwagen parken dürfen
Nun dann stellt sich doch die Frage, ob die StVo dort nur eingeschränkt o.ä. gilt. In ihrem vollem Umfang erlaubt die nämlich keine Diskriminierung abseits von ausgewiesenen Behinderungen.
Die Begründung für so ein Urteil wäre zumindest interessant.
Man wird auch von älteren Herren angepöbelt, wenn man auf einem Parkplatz hält (ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit).
Das braucht man im Grunde gar nicht ausschildern, weil die STVO sowieso auf jedem Parkplatz gilt, solange der öffentlich zugänglich ist.
Primär ist es ein privates Grundstück, weshalb erstmal das Hausrecht gilt.
Mit einer B-Klasse passiert sowas nicht. Da wird man zum Bingo eingeladen.
Nein.
Das Hausrecht kann
zusätzlicheRegelungen des Grundstückseigentümers erlauben, z.B. keine Gasfahrzeuge in Tiefgaragen, Anhängerparklätze vor Baumärkten oder eben Mutter-Kind-Parkplätze. Es schließt aber die STVO in keinem Fall aus, diese gilt immer und uneingeschränkt.
Sonst würden z.B. Behindertenparkplätze, Parkuhrpflicht usw. überhaupt keinen Sinn ergeben. Auch Rundgänge des Ordnungsamtes wären obsolet - sind aber auch auf Supermarktparkplätzen sehr real.
Ich glaube nicht, dass sich "dammalz" je einer beschwert hat.
Nun meint ja jede junge Familie unbedingt ein großes Auto haben zu müssen nur weil man Nachwuchs hat. Vielleicht liegt es also auch daran? Oder liegt es an dem zunehmenden Alter der Eltern (Rückenprobleme)?