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VW im Rechtsstreit mit Anlegern: Kapitalmarkt wurde rechtzeitig informiert - VW: Diesel-Affäre ohne Relevanz für den Aktienkurs

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Hat Volkswagen seine Anleger zu spät über die Diesel-Probleme informiert? VW sagt "nein". Den VW-Verantwortlichen sei die Tragweite des Skandals nicht bewusst gewesen.

Aus der Klageerwiderung von Volkswagen geht hervor, der Konzern war sich über das Ausmaß des Dieselskandals nicht bewusst Aus der Klageerwiderung von Volkswagen geht hervor, der Konzern war sich über das Ausmaß des Dieselskandals nicht bewusst Quelle: Picture Alliance

Hannover - Hans Dieter Pötsch hat sich offenbar gehörig verschätzt. Noch kurz vor Bekanntwerden des Abgasskandals in den USA ist der heutige Volkswagen-Aufsichtsratschef und frühere Finanzvorstand von Risiken von höchstens 150 Millionen Euro ausgegangen. Das geht aus der Klageerwiderung von VW im Musterverfahren zu Aktionärsklagen im VW-Abgasskandal hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in wesentlichen Teilen vorliegt.

Es habe bezüglich der Affäre keine konkreten Anhaltspunkte für eine relevante Auswirkung auf den Aktienkurs gegeben, teilte Volkswagen am Donnerstag dazu mit - bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen. Darauf komme es in der Haftungsfrage gegenüber den Investoren im Kern an.

Mit der am Mittwoch eingereichten Klageerwiderung im Musterverfahren beim Oberlandesgericht Braunschweig stellt Volkswagen die Weichen für seine Verteidigungsstrategie. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob VW seinen Pflichten gegenüber Investoren nachgekommen ist.

Es geht um neun Milliarden Euro

Unmittelbar nach Aufdeckung des Abgasbetrugs durch die US-Behörden brach der Kurs der VW-Aktie ein. Zeitweise verloren die Vorzugspapiere fast die Hälfte ihres Werts. Anleger erlitten zwischenzeitlich erhebliche Verluste. Investoren wie die Sparkassentochter Deka, die als Musterklägerin gegen VW auftritt, verlangen Schadenersatz.

Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. Das habe Volkswagen versäumt, behauptete Klägeranwalt Andreas Tilp.

Insgesamt belaufen sich die Forderungen der 1.650 eingereichten Klagen überwiegend institutioneller Anleger auf mehr als neun Milliarden Euro. Die erste Anhörung beginnt am 3. September.

Quelle: dpa

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