Ein Tiguan-Fahrer, der sein Auto wegen der Abgasmanipulation zurückgeben wollte, muss es behalten. Der Mangel sei zu leicht zu beheben, entschied das Landgericht Bochum.
Bochum - Es war der bundesweit erste Prozess wegen des VW-Abgasskandals und er endete wie erwartet. Die Klage eines VW-Kunden, der sein Auto wegen der Abgasmanipulationen an den Händler zurückgeben wollte, wurde abgewiesen. Dass das Landgericht Bochum so entscheiden würde, hatte sich bereits angedeutet. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Je nach Motorisierung reicht ein Softwareupdate, im schlimmsten Fall muss ein Gitter in den Ansaugtrakt eingebaut werden. Der Werkstattaufenthalt dauert maximal eine Stunde. Laut dem Richter liege die Mangelbeseitigung damit unter der Bagatellgrenze. Diese beträgt einen Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Anwalt des Klägers kündigt Berufung anGeklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses. Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Der Anwalt des Klägers kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung. Das Bochumer Gericht hatte seinen Standpunkt bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht. Daher kam die Entscheidung nicht überraschend. VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert. |